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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1275503
12.07.2022|Projekt-ID 239059|Meldungsnummer 1275503|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis I, Gwatt (Thun), Schorenstrasse 39,  3645  Gwatt (Thun),  Schweiz,  Telefon:  031 636 44 00,  E-Mail:  info.tbaoik1@be.ch,  URL http://www.be.ch/tba

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Instandsetzung Stützmauern Susten 22-24
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Instandsetzung von Naturstein-Stützmauern 5’500 m2 und an Kleinflächen 600m2

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE IST STM Susten
Name: Ghelma AG Baubetriebe, Liechtenenstrasse 10,  3860  Meiringen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'195'179.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.23 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1265861

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.07.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.