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26.07.2022|Projekt-ID 241559|Meldungsnummer 1275969|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich
BedrettoLab,  zu Hdn. von Rebecca Hochreutener, Sonneggstrasse 5, NO F 27,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  rebecca.hochreutener@erdw.ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

19.08.2022
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 05.09.2022 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss anhand der Formulare (Teil F der Ausschreibungsunterlagen) in zweifacher Ausführung in Papierform eingereicht werden. Die zusätzlich abzugebenden Unterlagen sind im Teil B02, B03 und F1 der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
„BITTE NICHT ÖFFNEN / Bedrettostollen“

Das gesamte Angebot ist zudem in elektronischer Form als PDF (USB-Stick) einzureichen. Bei Widersprüchen gelten vorrangig die in Papierform abgegebenen Angebotsunterlagen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.09.2022, Uhrzeit:  09:00, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Baumeisterarbeiten FEAR-Seitenstollen Ausbruch und Ausbau eines Seitenstollen in einer bestehenden Untertage-Anlage. Kleinstollen-Vortrieb im Rotondo-Granit inkl. Nischen und Profilerweiterungen.

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ausbruch Kleinstollen, Querschnitt ca. 10m2, Länge ca. 200m, sprengtechnisch ca. 2’500m3 und Spezialvortrieb ca. 200m3 (Soft Excavation).
Betonarbeiten ca. 220m3 Sohlenbeton.
Kopfschutznetze ca. 750m2.
Baulüftung während dem Vortrieb.
Anspruchsvolle Logistik (Bauen unter Betrieb).
Das Bauprogramm sieht mehrere Unterbrüche (Stillstandzeiten) vor.

2.7 Ort der Ausführung

ETH Zurich
Hertrich Marian
Kieswerk Ronco, BR A
Zona Ronco Bedretto 21
6781 Bedretto

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 28.11.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Das Bauprogramm ist abhängig vom Forschungsfortschritt, längere Bauunterbrüche sind vorgesehen.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Unternehmervarianten sind zugelassen
(siehe B03, Kapitel 5 "Unternehmer-Varianten")

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis  Gewichtung 30% 
ZK2: Qualifikation Schlüsselpersonen/Referenzen  Gewichtung 30% 
ZK3: Baustelleneinrichtung / Inventar  Gewichtung 20% 
ZK4: Baulogistik / Bauablauf  Gewichtung 20% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind zugelassen, Bedingungen siehe Teil B03 "Besondere Bestimmungen"

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Teilangebote sind nicht zulässig.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 28.11.2022
Bemerkungen: Szenario 1: KW 48 / 28. November 2022
Szenario 2: KW 09 / 27. Februar 2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

siehe Ausschreibungsunterlagen Punkt 3 Angebotsbewertung

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage netto
Teilrechnungen können vereinbart werden (z.B. nach Baufortschritt).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Wie im C02 Leistungsverzeichnis (Preistabelle) und im Dokument B04 Leistungsdefinition beschrieben.

3.5 Bietergemeinschaft

Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig. Firmen sind als Subunternehmer in einer ARGE nicht zulässig.
Arbeitsgemeinschaften:
- haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das der Bauherr seine Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Nach Möglichkeit ist im Angebot die Bezeichnung und die Nummer des Kontos anzugeben, spätestens bei Fertigstellung des Vertrags muss diese bekannt sein.
- haben eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Die ETH erwartet die Bestätigung über die Eintragung der Arbeitsgemeinschaft in das Register der Steuerpflichtigen und die Bekanntgabe der MWST-Nr. innert Monatsfrist nach Vertragsunterzeichnung.

Bei Fehlen der verlangten Nachweise / Angaben und einem daraus bedingten Zahlungsverzug gehen allfällige Skontoverluste zu Lasten des Anbieters.

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.

Es wird gebeten ein Angebot - wenn immer möglich - in deutscher Sprache einzureichen. Auch die Fragen bitte wenn möglich in Deutsch oder Italienisch stellen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Italienisch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine abweichenden Voraussetzungen, diese müssen alle Eignungskriterien erfüllen wie die Anbieter aus Staaten, die dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören.

4.2 Geschäftsbedingungen

KBOB-Vertragsbedingungen für Bauleistungen

4.3 Begehungen

Es findet eine obligatorische Begehung statt.
Diese ist am 16. August 2022 um 10 Uhr beim Baubüro Ronco (Baustelle). Max. 2 Teilnehmer pro Anbieter. Die Begehung wird in deutscher Sprache abgehalten. Eine Anmeldung muss bis spätestens Freitag, 5. August 2022 um 17 Uhr schriftlich gem. Punkt 1.3.1. Begehung des Dokuments B02-Ausschreibebestimmungen erfolgen.
Die Teilnahme an der Begehung ist obligatorisch für die Einreichung eines Angebotes.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

keine abweichenden Bedingungen

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.