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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1276271
15.07.2022|Projekt-ID 241648|Meldungsnummer 1276271|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Empa Dübendorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa,  zu Hdn. von Martin Oertig, Ueberlandstrasse 129,  8600  Dübendorf,  Schweiz,  E-Mail:  WTO@empa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Komplementäres Confocal Raman Imaging Gerät

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38510000 - Mikroskope

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gloor Instruments AG, Schaffhauserstrasse 121,  8302  Kloten,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 307'470.05 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das neue konfokale Raman-Instrument für den Standort St. Gallen wird ergänzende und verbesserte Automatisierungsfunktionen im Vergleich zum derzeitigen WITec-Instrument am Standort Dübendorf haben.
Die Kompatibilität mit dem WITec-Gerät in Dübendorf ist ein Muss. Sollte ein Gerät ausfallen, kann der Nutzer sein Projekt mit dem komplementären Gerät weiterverfolgen. Bestimmte Messungen werden an einem der beiden Standorte aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Optik, Spektrometer, Laser oder Fokusnachführung nicht möglich sein, so dass der Nutzer das am besten geeignete Instrument an beiden Standorten auswählen kann. Eine Kombination von Messungen an zwei verschiedenen Standorten ermöglicht aufgrund der Ähnlichkeit der Instrumente vergleichbare Ergebnisse. Aus diesen Gründen wird das komplementäre beschaffte System eine effiziente und wirtschaftliche wissenschaftliche Arbeit gewährleisten.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.07.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.