Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Empa Dübendorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa,
zu Hdn. von
Martin Oertig, Ueberlandstrasse 129,
8600
Dübendorf,
Schweiz,
E-Mail:
WTO@empa.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Komplementäres Confocal Raman Imaging Gerät
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38510000 - Mikroskope |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gloor Instruments AG, Schaffhauserstrasse 121,
8302
Kloten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 307'470.05 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das neue konfokale Raman-Instrument für den Standort St. Gallen wird ergänzende und verbesserte Automatisierungsfunktionen im Vergleich zum derzeitigen WITec-Instrument am Standort Dübendorf haben.
Die Kompatibilität mit dem WITec-Gerät in Dübendorf ist ein Muss. Sollte ein Gerät ausfallen, kann der Nutzer sein Projekt mit dem komplementären Gerät weiterverfolgen. Bestimmte Messungen werden an einem der beiden Standorte aufgrund unterschiedlicher Anforderungen an Optik, Spektrometer, Laser oder Fokusnachführung nicht möglich sein, so dass der Nutzer das am besten geeignete Instrument an beiden Standorten auswählen kann. Eine Kombination von Messungen an zwei verschiedenen Standorten ermöglicht aufgrund der Ähnlichkeit der Instrumente vergleichbare Ergebnisse. Aus diesen Gründen wird das komplementäre beschaffte System eine effiziente und wirtschaftliche wissenschaftliche Arbeit gewährleisten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.07.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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