Abbruch- Publikationsdatum Simap: 19.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG,
zu Hdn. von
Kilian Bumann, Bahnhofplatz 7,
3900
Brig-Glis,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@mgbahn.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Erneuerung Infrastruktur Autoverlad, Standort Oberwald, Baumeisterarbeiten
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG (MGI) plant den Autoverlad «Furkatunnel» mit einem neuen
Vertriebs- und Zutrittssystem auszustatten. Die Erneuerung und Modernisierung des Zutrittssystems erfordert bauliche Anpassungen der Verladestationen. Gleichzeitig wird auch die mehrheitlich seit der Eröffnung des Furkatunnels 1982 in Betrieb stehende Infrastruktur des Autoverlades saniert und an Gesetze (z.B. BehiG), Vorschriften und heutigen Bedürfnissen angepasst. Die Verkehrsanlagen der Nutzer des Autoverlades werden umgebaut. Es handelt sich im Wesentlichen um ein Strassenbauprojekt. Auf dem erwähnten Perimeter werden an den Arbeitsgattungen, Strassen und Arealplätze, Kunstbauten sowie ein Betriebsgebäude, Fahrbahn im Bereich Verladezone, Niederspannung und Telekommunikationsanlagen Arbeiten durchgeführt. In den Bahnstromanlagen und Sicherungsanlagen sind keine wesentlichen Arbeiten (kleinere Anpassungsarbeiten) vorgesehen bzw. erforderlich.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 390077
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
16.03.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1251717
3. Begründung- f) eine wesentliche Änderung der nachgefragten Leistungen erforderlich wird
4 Bemerkungen- Die Ausschreibung wird mit den neuen Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt publiziert. (Provisorischer Abbruch)
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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