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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1276327
20.07.2022|Projekt-ID 232629|Meldungsnummer 1276327|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern Oberingenieurkreis IV
Beschaffungsstelle/Organisator: Oberingenieurkreis IV,  zu Hdn. von René Wälchli, Dunantstrasse 13,  3400  Burgdorf,  Schweiz,  Telefon:  031 635 53 40,  E-Mail:  rene.waelchli@be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanierung Gärbi-Zihlmatt
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Verbreiterung der bestehenden Fahrbahn. Ersatz der bestehenden Leimenbrücke. Neubau eines Gehweges und Ergänzung der Strassenbeleuchtung.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: PK Bau AG Schüpfheim, Bahnhofstrasse 6,  6170  Schüpfheim,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'985'135.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.30 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit die meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.01.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1241525

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.07.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.