Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 18.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Hochbauamt, Baubereich B,
zu Hdn. von
Britta Callsen, Stampfenbachstrasse 110,
8090
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
britta.callsen@bd.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Umnutzung UZI 1-1 zum Schulraumprovisorium der Sek. II
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellen von Fassadenschwertern als Anschluss neuer Trennwände an denkmalgeschützte Fassade.
Erstellen von Vorsatzschalen aus Gipsplatten zum Schutz von denkmalgeschützten Holzverkleidungen, mit Brandschutzanforderungen. Brandschutzverkleidung bestehender Stahlstützen. Ersatz schadhafter Flankendämmung im Übergangsbereich Decke zu Fassade. Entfernen diverser bestehender Putzaufbauten und anschliessende Reparatur bzw. Neuverputz der Flächen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45324000 - Gipskartonarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 271 - Gipserarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Estermann Gipserunternehmen AG, Untere Brühlstrasse 30,
4800
Zofingen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 795'863.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.04.2022
Meldungsnummer
1259039
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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