Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
21.07.2022 Publikationsdatum Simap: 21.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland/Abteilung Grossbauprojekte,
zu Hdn. von
Daniela Hässler, Kantonsspital,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Kantonsspital Baselland
NICHT ÖFFNEN Angebot: "Generalplaner Neubau ambulantes OP-Zentrum und Pathologie",
zu Hdn. von
Abteilung Grossbauprojekte, Kantonsspital Baselland,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 02.08.2022
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 01.09.2022 Uhrzeit: 12:00
1.5 Datum der Offertöffnung:- 06.09.2022, Uhrzeit:
09:00, Ort:
Kantonsspital Baselland Liestal, Bemerkungen:
Die Offertöffnung erfolgt nicht öffentlich.
Das Offertöffnungsprotokoll kann jedoch auf Verlangen nach dem Zuschlag eingesehen werden, s. Pflichtenheft Ziffer 5.7
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Generalplaner Neubau ambulantes OP-Zentrum und Pathologie
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71530000 - Beratung im Bauwesen, | | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen, | | 71248000 - Projektaufsicht und Dokumentation, | | 71520000 - Bauaufsicht |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit vorliegender Ausschreibung wird ein Generalplaner/Generalplanerteam gesucht für den Neubau eines ambulanten OP-Zentrums und Pathologie auf dem Standort Bruderholz, welcher/welche das Projekt sowohl in architektonischer und funktioneller als auch in wirtschaftlicher Hinsicht optimiert planen und realisieren kann.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bruderholzspital
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 19.09.2022, Ende: 01.04.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Je nach Baufortschritt
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: siehe Pflichtenheft, Ziffer 5.15
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Angebote sind schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einzureichen. Sie müssen die in der Ausschreibung genannten Vorgaben einhalten.
3.5 Bietergemeinschaft- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.6 Subunternehmer- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 31.12.2022
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
per E-Mail bei: Kantonsspital Baselland (Im Betreff zwingend zu erwähnen: "GBP - Submission Neubau ambulantes OP-Zentrum und Pathologie"), Kantonsspital,
4101
Bruderholz,
Schweiz,
E-Mail:
bau@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 22.07.2022
bis
31.08.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Das KSBL akzeptiert keine AGB der Anbieter. Es gelten ausschliesslich die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführten AGB des Kantonsspitals Baselland
4.3 Begehungen- Keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Preisvarianten (Pauschale, Globale, Kostendach oder Zahlungsplan oder weitere) werden nicht als Unternehmervarianten akzeptiert und demzufolge im Beschaffungsverfahren nicht zugelassen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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