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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1276867
19.07.2022|Projekt-ID 238024|Meldungsnummer 1276867|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Deckbelag Zillis-Andeer, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP11 AS Avers – Bärenburg – AS Zillis, Deckbelag Zillis-Andeer
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Baumassnahmen umfassen den Ersatz des Deckbelages auf dem Abschnitt von der Tscherabachbrücke bis zum Tunnelportal Wegerhaus Süd, auf einem ca. 6.0 km langen Teil-stück des N13 Trassees zwischen dem HAS Andeer und dem HAS Zillis.
Die Arbeiten werden in der Nacht auf der gesperrten N13 ausgeführt. Am Tag muss der zweispurige Verkehr jeweils auf dem gesamten Abschnitt gewährleistet sein. Das heisst am Morgen ist die Fahrbahn für den Verkehr frei zu geben und zu räumen.
HAUPTLEISTUNGEN/-MENGEN:
- Belag fräsenca.85’000 m2
- SAMI Schicht ca.85'000 m2
- Walzasphalt SDA 8-12 ca. 8'700 t
- Markierungen ca. 32'000 m
- Fahrzeugrückhaltesysteme Typ Guard Vox Umstellen2 x 4800m.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233100 - Bauarbeiten für Fernstraßen und Straßen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE Deckbelag EP11, c/o
Name: Walo Bertschinger AG Graubünden, Tardisstrasse 217,  7205  Zizers,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 6'338'027.70 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: ARGE Deckbelag EP11 (Walo Bertschinger AG, Zizers + Hew AG, Domat/Ems)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot der ARGE Deckbelag EP11 ist somit in ihrer Gesamtheit das Vorteilhafteste. Das Angebot überzeugte nicht nur durch den günstigen Preis, sondern auch durch gute Bewertung über viele Zuschlagskriterien wie Schlüsselpersonal und Technischer Bericht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 09.05.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1261635

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.07.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS; GEWICHTUNG 50%.

ZK2: BAUPROGRAMM (ABWEICHUNG DER BAUZEIT GEGENÜBER TERMINPLAN BAUHERR; GEWICHTUNG 15%. Abweichung der Bauzeit gegenüber Termin Bauherr: Bauende 16.09.2022.

ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS UND DEN BAUABLÄUFEN; GEWICHTUNG 15%, unterteilt in:
ZK3.1: Plausibilität des Bauprogramms 5%;
ZK3.2: Qualität und Plausibilität der Bauabläufe 10%.

ZK4: INHALT/QUALITÄT DER EINGEREICHTEN UNTERLAGEN; GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
ZK4.1: Technischer Bericht, QM-Konzept und Risikoanalyse 10%;
ZK4.2: Baustelleneinrichtung und Logistikkonzept 3%;
ZK4.3: Referenzprojekt und Lebenslauf Bauführer (Baustellenchef) 4%;
ZK4.4: Referenzprojekt und Lebenslauf Polier 3%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Bewertung für das Zuschlagskriterium ZK2 “Bauprogramm”:
Es wird eine Note aufgrund der in der Offerte vorgeschlagenen Arbeitsdauer erteilt (Terminabweichung gegenüber vorgegebenem Termin) wie folgt:
Note 0 = Bauprogramm Unternehmer 5 oder mehr Arbeitstage länger als Vorgabe Bauherr
Note 1 = Bauprogramm Unternehmer 3 bis 4 Arbeitstage länger als Vorgabe Bauherr
Note 2 = Bauprogramm Unternehmer 1 bis 2 Arbeitstage länger als Vorgabe Bauherr
Note 3 = Bauprogramm Unternehmer gemäss Vorgabe Bauherr bis 2 Arbeitstage kürzer (gem. Vorgabe)
Note 4 = Bauprogramm Unternehmer 3 bis 10 Arbeitstage kürzer als Vorgabe Bauherr
Note 5 = Bauprogramm Unternehmer 11 oder mehr Arbeitstage kürzer als Vorgabe Bauherr.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.