Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 22.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- LC-TOF-MS
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Der Fachbereich Laboratorien des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwe-sen (BLV) führt zahlreiche wissenschaftliche Studien und Erhebungen im Bereich toxischer Substanzen als auch Kontaminanten im Ultraspuren-Bereich in Lebensmitteln, Gebrauchsgegenständen und biologischen Proben (Biomonitoring) durch. Für diese Aufgabenstellung soll ein sensitives Flüssigchromatografie-Massenspektrometer mit Hochauflösungseigenschaften beschafft werden, um ein bereits vorhandenes Gerät mit ebendiesen Eigenschaften zu ersetzen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38433100 - Massenspektrometer |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bruker Switzerland AG, Industriestrasse 26,
8117
Fällanden,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 438'000.00
bis 619'000.00
ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Bruker Switzerland AG. Das Angebot hat, nach Erfüllung der Eignungskriterien und Leistungsanforderungen, anhand der Bewertung aller Zuschlagskriterien die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.04.2022
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1238255
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 18.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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