Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie, Projekte&Engineering, Projektmanagement,
zu Hdn. von
Daniela Czekalla, Industriestrasse 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz,
E-Mail:
daniela.czekalla@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UL168 Kerzers – Neuchâtel Planerleistungen, SIA Phase 4 + 5
Abschnitt 1: Kerzers – Müntschemier
Abschnitt 2: Müntschemier – Ins
Abschnitt 3: Ins – Islerehölzli
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die bestehende, zweischleifige SBB UL Kerzers - Neuenburg speist ab dem UW Kerzers das UW Neuenburg. Die beiden UL Schleifen KE-NE 42 und KE-NE 44 dienen hauptsächlich der Bahnstromversorgung des Grossraumes Neuenburg.
Damit die Bahnstromversorgung im Raum Neuenburg weiterhin gewährleistet werden kann, muss die Spannung der heute bestehenden 66kV Übertragungsleitung (UL) Kerzers - Neuenburg auf 132kV erhöht und zudem von den BLS Fahrleitungstragwerken entflechtet werden. Diese Ausschreibung beinhaltet die Gesamtplanerleistungen für die Phasen 4-5 für dieses Vorhaben
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PG Inplan BKW & Groupe e, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 788'551.40 mit MWSt.7.7%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.03.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1250801
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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