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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1278459
26.07.2022|Projekt-ID 239905|Meldungsnummer 1278459|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.07.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Grün Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Grün Stadt Zürich
Abteilung Beschaffung,  zu Hdn. von Jakob Wirz, Beatenplatz 2,  8001  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 27 68,  E-Mail:  jakob.wirz@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Abräumen von Wechselflor und das Herrichten der Bepflanzungsflächen auf den Gräbern der Friedhöfe der Stadt Zürich 2023 bis 2026 (Los 8)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Abräumen von Wechselflor und das Herrichten der Bepflanzungsflächen auf den Gräbern der Friedhöfe der Stadt Zürich 2023 bis 2026 (Los 8). Der Leistungsumfang und die Leistungsspezifikationen werden durch den Rahmenvertrag und dessen Anhänge geregelt.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  77300000 - Dienstleistungen im Gartenbau
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 186 - Friedhofarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: gammaRenax AG, Ringstrasse 15,  8600  Dübendorf,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 189'767.40 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: über 4 Jahre

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.06.2022
Meldungsnummer 1269387

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.07.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfü-gung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizule-gen.