Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Untersiggenthal, Gemeinderat
Kornfeldweg 2, 5417 Untersiggenthal
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Untersiggenthal Abteilung Bau und Planung,
zu Hdn. von
Marco Wirsching, Kornfeldweg 2,
5417
Untersiggenthal,
Schweiz,
Telefon:
056/298'03'05,
E-Mail:
marco.wirsching@untersiggenthal.ch,
URL
www.untersiggenthal.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 18.08.2022
- Bemerkungen: 16.00 Uhr nur via Simap
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.09.2022 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Frist: tatsächlicher Eingang (physisch) bei der Einreichungstelle, der Poststempel zählt nicht
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.09.2022, Uhrzeit:
08:30, Ort:
Untersiggenthal, Abteilung Bau und Planung, Bemerkungen:
kein Zugang zur Öffertöffnung für Anbietende
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- BKP 282.0 Boden- und Wandbeläge Platten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- BKP 282.0 Boden- und Wandbeläge Platten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45212000 - Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen |
Baukostenplannummer (BKP): | 282 - Wandbeläge, Wandbekleidungen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- BKP 282.0 Boden- und Wandbeläge Platten
2.7 Ort der Ausführung- 5417 Untersiggenthal
Parzelle Nr. 1283
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 60 %
Referenzobjekt
Gewichtung 20 % Technischer Bericht
Gewichtung 20 %
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.12.2022 und Ende 31.03.2023
- Bemerkungen: Details gemäss verbindlichem Bauprogramm Fa. Gruner AG, Basel
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Besondere Bestimmungen BKP 282.0 Boden- und Wandbeläge Platten
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 08.09.2022
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.07.2022
bis
08.09.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine Begehung geplant
4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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