Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.07.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: swisstopo / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Fachunterstützung Beschaffung Systemunterstützung Verkehrsnetz CH
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Rosenthaler und Partner AG, Feldrebenweg 16,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 565'425.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Rosenthaler + Partner AG hat sich als Zuschlagsempfänger der WTO
«Realisierungskonzept Verkehrsnetz CH» in den vergangenen drei Jahren intensiv mit dem Verkehrsnetz CH auseinandergesetzt, hat mit ihrer zentralen Rolle (als konzeptverantwortliche Firma) ein innovatives Lösungskonzept entwickelt und hat sich dabei viel Spezialwissen und Erfahrung einerseits zum Leistungsgegenstand und andererseits auch in der Zusammenarbeit mit dem Projektumfeld erarbeitet. Diese Ausgangslage macht Rosenthaler + Partner gemäss swisstopo zur einzigen Anbieterin, die die Begleitung der Systemrealisierung von Verkehrsnetz CH und des Aufbaus der Betriebsorganisation inhaltlich und zeitlich zielführend wahrnehmen kann. Würde das Mandat zur Fachunterstützung offen oder selektiv ausgeschrieben und an eine andere Anbieterin vergeben, würde es einen unverhältnismässigen zeitlichen und finanziellen Aufwand bedürfen, um die Anbieterin auf das benötigte Wissens- und Erfahrungsniveau zu bringen. Dies hätte einerseits substanzielle Verzögerungen und Mehrkosten für das Projekt zur Folge und würde es andererseits verunmöglichen, den vorgegebenen, übergeordneten Zeitplan zur Inbetriebnahme der Mobilitätsdateninfrastruktur MODI (Bundesratsbeschluss vom 02.02.2022) einzuhalten. Für die Weiterführung der offenen Projekte resp. zur Fachunterstützung wird dieser Nachtrag zur Kostendacherhöhung an die Firma Rosenthaler + Partner AG vergeben. Vergleicht man die potenzielle Kostenersparnis mit den Transaktionskosten, so ergibt sich stets ein negatives Sparpotenzial, da dieses, nach Kenntnis dieser Behörde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit günstigste Angebot wäre. Somit ist auch rechnerisch nachgewiesen, dass sämtliche Transaktionskosten stets Mehrkosten darstellen werden und auch nicht teilweise durch eine Kostenersparnis wettgemacht werden können. Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Rosenthaler + Partner AG.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.07.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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