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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1278899
04.08.2022|Projekt-ID 242275|Meldungsnummer 1278899|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau
Beschaffungsstelle/Organisator: Kinderspital Zürich - Eleonorenstiftung Neubau,  zu Hdn. von Urs Rüegg, Steinwiesstrasse 75,  8032  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 266 33 22,  Fax:  +41 44 266 71 62,  E-Mail:  urs.rueegg@kispi.uzh.ch,  URL https://www.kispi.uzh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 805.2 - OP-Tische
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ergänzende Lieferungen OP-Tische für den Neubau des Kinderspital Zürich.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33192230 - Operationstische

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Mediwar AG,  5630  Muri,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 870'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Artikel 3 §10 Abs. 1 lit. f Submissionsverordnung:
Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen müssen der
ursprünglichen Anbieterin oder dem ursprünglichen Anbieter vergeben werden, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit
mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist.

Es können diverse Artikel und Produktteile übernommen werden, zudem entfallen zeitaufwändige spitalinterne Schulungsaufwendungen.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.07.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.