Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG,
zu Hdn. von
Christian Kaderli, Tiefenaustrasse 2,
3048
Worblaufen,
Schweiz,
Telefon:
0319255555,
E-Mail:
info@rbs.ch,
URL
www.rbs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Werkstatt und Einstellhalle Betrieb Bus "WEBB 2030", Phase 1
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Planungs- und Koordinationsaufgaben für den Umbau der Buswerkstatt der Regionalverkehr Bern-Solothurn AG. Grundleistungen gemäss sia-Norm 108, 2014 für die Phasen 3, 4 und 5.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ingenieurbüro IEM AG, Wangenstrasse 86a,
3018
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 283'194.05 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändiges Verfahren gem. ÖBV, Art. 7, Ziff. 3, Bst. f. Das Ingenieurbüro IEM AG, Bern, hat in Zusammenarbeit mit den 1899 Architekten bereits das Vorprojekt inkl. KV erarbeitet und kennt aus diesem Grunde die betrieblichen Bedürfnisse des RBS im Detail.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.06.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.
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