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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1279199
02.11.2022|Projekt-ID 242385|Meldungsnummer 1279199|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.11.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Geschäftsbereich Ressourcen / Fachbereich Kommerz, Guisanplatz 1B,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 462 50 11,  E-Mail:  kommerz@babs.admin.ch,  URL www.bevoelkerungsschutz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Verbreitung von Alertswiss Meldungen an Radio- und Fernsehveranstalter
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) hat gemäss Art. 18 Abs. 3 der Verordnung über den Bevölkerungsschutz (Bevölkerungsschutzverordnung, BevSV) den Auftrag, die Verbreitung von Verhaltensanweisungen u.a. an regionale und lokale Radio- und Fernsehveranstalter sicherzustellen. Zum heutigen Zeitpunkt ist eine Alarmierung via Radioprogramme nur über die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) möglich. Damit die Verbreitung von behördlichen Mitteilungen und Verhaltensanweisungen verbessert werden kann, sollen zukünftig die Verhaltensanweisungen auch über das bestehende Verteilsystem der Firma Keystone-SDA-ATS AG erfolgen, damit eine Verbreitung auch über die übrigen Radio- und Fernsehveranstalter sichergestellt werden kann.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  92400000 - Dienstleistungen des Nachrichten- und Pressedienstes

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Keystone-SDA-ATS AG, Wankdorfallee 5,  3014  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 451'360.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB (prov CPC: 962 « News agency services») erhält die Firma Keystone-SDA-ATS AG, Wankdorfallee 5, CH-3014 Bern. Die Kernkompetenz von Keystone-SDA-ATS AG liegt in der Verteilung von Nachrichten. Im Schweizer Markt der Nachrichtenagenturen ist die Keystone-SDA-ATS AG führend und verfügt aufgrund seiner Marktstellung als alleiniger Anbieter bereits jetzt über die notwendige Infrastruktur sowie über ein einzigartiges Netzwerk, um Alertswiss- Meldungen effizient an die RTV-Veranstalter verteilen zu können. Die Firma Keystone-SDA-ATS AG verfügt zudem bereits heute, über viele bestehende Geschäftsbeziehungen zu den RTV-Veranstaltern. Die Regionalmedien, zu denen auch die RTV-Veranstalter zählen, verwenden die Agentur-Beiträge von Keystone-SDA-ATS AG. Die Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen können ihrerseits die Alertswiss-Meldungen auf etablierten Kanälen empfangen sowie auf bestehenden und erprobten Prozessen verarbeiten und verbreiten. Aufgrund ihrer Marktstellung mit ihrem bestehenden Verteilnetz ist die Firma Keystone-SDA-ATS AG in besonderem Mass befähigt, die Rolle für die Verteilung von Alertswiss Meldungen an die RTV-Veranstalter wahrzunehmen. Zudem ist die Firma Keystone-SDA-ATS AG die einzige schweizerische Nachrichtenagentur, welche die RTV-Veranstalter als Nachrichtenempfänger in selben Masse verbindet, was ihre besondere und einzigartige Stellung im schweizerischen Medienmarkt zusätzlich aufzeigt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.11.2022

4.4 Sonstige Angaben

Grundauftrag:
CHF 151'600.00 exkl. MwSt. vom 01.12.2022 bis 30.11.2027

Option 1 (Verlängerung Grundauftrag):
CHF 90'960.00 exkl. MwSt. vom 01.12.2027 bis 31.12.2030

Option 2 (Stundenpool Erweiterung):
CHF 108'800.00 exkl. MwSt. vom 01.12.2022 bis 31.12.2030

Option 3 (Unvorhergesehenes):
CHF 100'000.00 exkl. MwSt. vom 01.12.2022 bis 31.12.2030

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.