Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 26.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.betriebsmittel@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanitätsmaterial
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33141110 - Verbandsmaterial |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Sanität24 AG, Breitackerstrasse 10,
5505
Brunegg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 368'227.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Da es sich beim Beschaffungsgegenstand um weitgehend standardisierte Leistungen handelt, erfolgt der Zuschlag in Anwendung von Art. 29 Abs. 4 BöB aufgrund des niedrigsten Preises.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.03.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1249883
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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