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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1279409
26.08.2022|Projekt-ID 234960|Meldungsnummer 1279409|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Konzerneinkauf Verbrauchsgüter, Hilfikerstrasse 3,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.betriebsmittel@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Sanitätsmaterial
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die SBB schreibt für 5 Jahre Sanitätsmaterial aus. Das Sanitätsmaterial wird in der ganzen Schweiz im Personenverkehr, Industriewerken, Serviceanlagen sowie Bürogebäuden verwendet und soll eine Erstversorgung bei Unfällen wie z.B. Schnittverletzungen, Quetschungen, Prellungen, Verbrennungen sowie bei medizinischen Notfällen sicherstellen.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33141110 - Verbandsmaterial

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sanität24 AG, Breitackerstrasse 10,  5505  Brunegg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 368'227.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Da es sich beim Beschaffungsgegenstand um weitgehend standardisierte Leistungen handelt, erfolgt der Zuschlag in Anwendung von Art. 29 Abs. 4 BöB aufgrund des niedrigsten Preises.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1249883

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.