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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1279541
22.08.2022|Projekt-ID 242483|Meldungsnummer 1279541|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 22.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Staatskanzlei des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Regierungsunterstützung und politische Rechte (ARP), Postgasse 68,  3000  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  info.arp@be.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

E-Mitwirkung des Kantons Bern 2023-2026
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Zum Einbezug der Bevölkerung führt der Kanton Bern zu seinen Projekten jährlich diverse Mitwirkungen durch. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat für seine Vernehmlassungen ab 2020 die digitale Plattform-Lösung «E-Mitwirkung.ch» der Konova AG verwendet. Aufgrund der positiven Erfahrungen dieses Pilotversuchs sollen die Mitwirkungsverfahren gesamtkantonal stärker digitalisiert werden.

Mit einer Software- bzw. Plattform-Lösung sollen die Mitwirkungsteilnehmenden die Stellungnahme gemeinsam erarbeiten und strukturiert eingegeben können. Auf Seite der Verwaltung soll die Plattform für beliebige Vernehmlassungsverfahren von unterschiedlichen Mitarbeitenden eingesetzt werden können und die Auswertung der verschiedenen Stellungnahmen effizienter gestalten. Schliesslich sollen die in einer Versuchsphase 2023 bis 2026 bei der Anwendung gemachten Erfahrung in den künftigen gesamtkantonalen digitalen Vernehmlassungsprozess einfliessen, der neu ausgeschrieben wird.

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  75130000 - Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Konova AG, Feldhof 2,  6300  Zug,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 605'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Der Zuschlagsentscheid steht unter dem Vorbehalt der Ausgabenbewilligung durch den zuständigen Regierungsrat. Der geschätzte Gesamtpreis über 4 Jahre enthält auch die Einführung, Schulung, Support und weitere Leis-tungen durch den berücksichtigten Anbieter; der tatsächliche Bedarf kann davon abweichen.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Das digitale Vernehmlassungstool von Konova AG wird von verschiedenen anderen Behörden (u.a. Gemeinden, Kantone) genutzt und hat sich in letzter Zeit zu einem Standardtool für Mitwirkungen und Vernehmlassungen der Behörden in der Schweiz entwickelt. Diese Art der digitalen Bevölkerungsmitwirkung stellt somit zurzeit eine technische Besonderheit in der schweizerischen Vernehmlassungsdemokratie dar. Es hat sich gezeigt, dass zurzeit am Markt keine andere Lösung angeboten wird, welche den beschriebenen Anforderungen des Kantons (siehe Ziff. 2.6) genügt oder eine angemessene Alternative darstellt. Entsprechend liegen die Ausnahmegründe von Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB vor.

Der vorliegende Auftrag an Konova AG ist auf vier Jahre befristet. Parallel zur Nutzung der E-Mitwirkung-Plattform wird der Kanton Bern den gesamtkantonalen digitalen Vernehmlassungsprozess grundsätzlich überprüfen, die bisherigen Erfahrungen aus den Pilotprojekten des AGR sowie des vorliegenden Auftrags auswerten und eine Nachfolgelösung öffentlich ausschreiben, wenn dannzumal Wettbewerb möglich ist.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.08.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.