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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1279731
11.08.2022|Projekt-ID 240218|Meldungsnummer 1279731|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  11.08.2022
Publikationsdatum Simap: 11.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: NSNW AG
Beschaffungsstelle/Organisator: NSNW AG,  zu Hdn. von Andreas Sigrist, Netzenstrasse 1,  4450  Sissach,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@nsnw.ch,  URL www.nsnw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbeschaffungen Kehrmaschinen 562+569
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Gemäss Ausschreibungsgrundlagen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34139200 - Fahrgestelle mit Karosserieaufbau

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bucher Municipal AG, Murzlenstrasse 80,  8166  Niederweningen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Da nur ein Angebot eingegangen ist und dieses den Ausschreibungsunterlagen entspricht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.06.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1270675

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVöB kann gegen diese Publikation innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerde ist in 4-facher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenenen Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Zuschlag des Auftraggebers) ist der Beschwerde beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht ist kostenpflichtig.