Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Paul-Scherrer-Institut (PSI)
Beschaffungsstelle/Organisator: Paul-Scherrer-Institut (PSI), Strategischer Einkauf,
zu Hdn. von
Armin Lampart OVGA-217, Forschungsstrasse 121,
5232
Villigen,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)56 310 2915,
Fax:
+41 (0)56 310 2914,
E-Mail:
armin.lampart@psi.ch,
URL
www.PSI.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Spezielle Steuerungskomponenten und Antriebe sowie diverse Beckhoff-Komponenten für das SLS 2.0 Projekt
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31110000 - Elektromotoren, | | 42961000 - Steuerungs- und Kontrollsystem |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Beckhoff Automation AG, Rheinweg 7,
8200
Schaffhausen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'500'000.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Entscheid nach Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.08.2022
4.4 Sonstige Angaben- Ein komplettes Softwarepaket wurde an der ESS und am PSI entwickelt um Steuerungskomponenten der Beckhoff
Automation AG über den EtherCAT Feldbus anzusprechen. Es wurden bisher alleine am PSI ca. 2 FTE (Vollzeitequivalent) an Entwicklungsarbeit geleistet. Ein Wechsel auf einen anderen Anbieter würde eine komplette Neuentwicklung erforderlich machen. Falls ein anderer Anbieter den Zuschlag bekommt, muss dieser eine vollständige Integration in die bestehende Software realisieren. Die Steuerungskomponenten müssen mittel EtherCAT Feldbus mit dem Steuerungscomputer kommunizieren. Geschätzter Bedarf von 01.01.2022 bis 31.12.2026
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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