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19.08.2022|Projekt-ID 242816|Meldungsnummer 1280913|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 080247, N01-40 EHS, Montageleitung für BSA Nachtarbeiten, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,  zu Hdn. von Offerte: 080247, N01-40 EHS, Montageleitung für BSA Nachtarbeiten-nicht öffnen-Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.09.2022
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 15.09.2022 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 05.09.2022 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 28.09.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Originalunterschriften einzureichen. Zusätzlich ist das Angebot in elektronischer Form (z.B. auf USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Datum der Offertöffnung:

05.10.2022, Bemerkungen:  Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

080247, N01-40 EHS, Montageleitung für BSA Nachtarbeiten

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

080247

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71500000 - Dienstleistungen im Bauwesen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Bundesamt für Strassen ASTRA realisiert in Zusammenarbeit mit Kanton und Stadt Zürich das Gesamtprojekt Einhausung Schwamendingen.
Die Einhausung wird 940 m lang, ca. 30 m breit und 7 m hoch. Diese schliesst direkt an den 760 m langen Schöneichtunnel an. Mit der Verlängerung bis zum Autobahnkreuz Aubrugg verlängert sich dieser auf neu 1‘680 m. Der gesamte Tunnel muss deshalb sicherheits- und lüftungstechnisch aus- bzw. aufgerüstet werden.
--------------------------------------------------
Weitere Informationen unter Ziff. 4.6

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Nationalstrassenabschnitt N01/40 im Abschnitt zwischen Aubrugg und Anschluss Zürich Unterstrass (Schweiz, Kanton Zürich, Stadt Zürich)

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden: 
ZK1: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen aller vorgesehenen / eingesetzten Personen  Gewichtung 50% 
Projektspezifische Erfahrung aus CV inkl. kurze Begründung der Kompetenzen für alle vorgesehenen / eingesetzten Personen 
ZK2: Preis  Gewichtung 50% 
Preisbewertung 
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt. 
Benotung der übrigen Zuschlagskriterien 
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe 
1 = Sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben 
2 = Schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 
3 = Erfüllt, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 
4 = Gut erfüllt; Qualitativ gut 
5 = Sehr gut erfüllt; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung 
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung. 
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte). 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote werden ausgeschlossen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.03.2023 und Ende 30.11.2023

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausführungen im Leistungsbeschrieb.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

3.3 Zahlungsbedingungen

45 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Eignung aller vorgesehenen / eingesetzten Personen
EK2: Verfügbarkeit aller vorgesehenen / eingesetzten Personen
EK3: Subunternehmer

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1:
Erfahrung und Kompetenzen aller vorgesehenen / eingesetzten Personen für die vorliegende Aufgabe: CV je Person inkl. kurze Begründung der Eignung (max. 3 Seiten)

Zu EK2:
Für alle vorgesehenen/eingesetzten Personen: Bestätigung, dass die erforderliche Verfügbarkeit während der gesamten Mandatsdauer gegeben ist.

Zu EK3:
Nachweis über Bestätigung, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmer erbracht werden.

Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen: Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug, Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV, Bestätigung UVG-Versicherer, Steuerverwaltung, Versicherungsnachweise; allesamt nicht älter als 3 Monate

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

4.3 Begehungen

Keine.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die nachfolgenden Firmen (gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesterkonzerne bzw. Holdings)
AFRY Schweiz AG
AGB Bautechnik AG
EIT Solution GmbH
Elkuch Bator AG
Argonet SA
AS Aufzüge AG
ETAVIS AG
Kummler+Matter EVT AG
eyeBq engineering & consulting AG
Kummler+Matter AG
Lightcom AG
MAI-Ing AG
Regatec Partner AG
Remtec AG
Sutter Tunneltechnik AG
SIROCCO Luft- und Umwelttechnik GmbH, Österreich
Schmid Automation AG
Tyco Integrated Fire & Security (Schweiz) AG
WSP Ingenieure AG
ZUMAK AG
sind oder waren beim Projekt EHS mit Dienst- oder Bauleistungen beauftragt. Aufgrund des Charakters der auszuschreibenden Leistungen und der Bewertungskriterien kann keine unzulässige Vorbefassung abgeleitet werden.
Ausgeschlossene Firmen siehe Ziffer 4.6.

4.6 Sonstige Angaben

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;

2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;

3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.

4. Ausschluss, Vorbefassung:
Sämtliche Haupt- und Nebenunternehmer (gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesterkonzerne bzw. Holdings) beim vorliegenden Projekt EHS (Werkvertragsnehmer; ARGE Partner und Mitglieder):
ABB AG
Arnold AG
Autcomp AG
Baumeler Leitungsbau AG
Certum Sicherheit AG
Forster Verkehrs- und Werbetechnik GmbH (Österreich)
Kaufmann AG, Goldau
Kull Elektro AG
Marti Technik AG
NÄGELE-CAPAUL communications AG, Triesen (FL), Zweigniederlassung Flims
Parcom Systems AG
Senn AG
Siemens Mobilty AG bzw. Yunex AG
Sopra Steria AG
Telematix AG
Zitron Nederland B.V. (Holland)
sowie die Ingenieur-Firmen (gilt auch für allfällige Mutter-, Tochter- und Schwesterkonzerne bzw. Holdings):
Ingenieurbureau A. Aegerter & Dr. O. Bosshardt AG
Basler & Hofmann AG Ingenieure Planer und Berater
EBP Schweiz AG
Erb + Partner Ingenieurbüro AG
HBI Haerter AG
HDZ Elektroingenieure AG
Lombardi AG Beratende Ingenieur
sind von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.

5. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

6. Der Zuschlagsempfänger ist verpflichtet, beim SECO die entsprechenden Bewilligungen für die Nachtarbeiten einzuholen.
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--> Ziff. 2.6 (Fortsetzung)
Die Nationalstrasse bleibt während dem Bau unter Wahrung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit vierspurig befahrbar. Für vereinzelte Arbeiten muss die Autobahn in der Nacht gesperrt werden.
Die vorliegend auszuschreibenden Dienstleistungen beinhalten die Unterstützung der Haupt-/ und örtlichen Bauleitung BSA während den Nachtarbeiten für die Bauphasen 5.0 bis 7.0 von Anfang 2023 bis Ende 2023.

Weiter beinhalten die Leistungen die Montageleitung der Haupt- und Nebenunternehmer in den BSA Fachbereichen FB1 Energieversorgung, FB2 Beleuchtung, FB3 Lüftung, FB4 Signalisation, FB5 Überwachungsanlagen, FB6 Kommunikation + Leittechnik, FB7 Kabelanlage (Infrastruktur) und FB8 Nebeneinrichtungen (Türe & Tore).
Die Montageleitung während der Abend- und Nachtarbeit ist direkt der Haupt- und örtlichen Bauleitung BSA unterstellt. Es ist etwa mit folgendem Leistungspensum zu rechnen:
- Dauer 5-6 Monate
- 4 bis 5 Nächte pro Woche
- 2 bis 3 Personen pro Nacht

Zwingende Anforderungen:
a) Erfahrung mit Infrastrukturanlagen Tiefbau, Untertagebau auf Nationalstrassentunnel, Bahnanlagen, Flugbetriebsflächen oder dergleichen.
b) Montageleitung von Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) oder elektromechanischer Anlagen oder dergleichen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.