Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 17.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Nadina Rothe, Bleichemattstrasse 31,
5001
Aarau,
Schweiz,
E-Mail:
ausschreibungen-IT@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UCS FlashStack
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mit der Ausschreibung «UCS FlashStack» soll die Wartung der bestehenden Geräte, der Ersatz bestehender Hardware, die Erweiterung der Hardware im Rahmen von Projekten sowie 3rd-Level Supportleistungen für fünf Jahre ab Vertragsabschluss mit der optionalen Verlängerung um 3 Jahre für ausgewählte Systeme bei Swissgrid beschafft werden.
Nach Ablauf des hier ausgeschriebenen Vertrages wird eine technologieneutrale Ausschreibung angestrebt.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32424000 - Netzwerkinfrastruktur, | | 71311300 - Beratung im Bereich Infrastrukturen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ITRIS One AG, Industriestrasse 169,
8957
Spreitenbach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 20'000'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die Zuschlagssumme versteht sich als Kostendach und beinhaltet Optionen ohne Abnahmeverpflichtung, sowie eine Reserve für Unvorhergesehenes.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin überzeugt hinsichtlich der sehr guten Erfüllung der Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 13.04.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1255889
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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