Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
25.08.2022 Publikationsdatum Simap: 25.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Finanzverwaltung - Versicherungsmanagement
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft Finanzverwaltung - Versicherungsmanagement Zentrale Beschaffungsstelle (Organisator), Rheinstrasse 33b,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
zbs@bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Unfallversicherungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Unfallversicherungen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 66510000 - Versicherungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach,
8085
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.05.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1261257
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können nicht berücksichtigte Anbietende innerhalb von 5 Tagen ab Publikation des Entscheids an gerechnet verlangen, dass Ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen Ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots liegen.
Das Begehren ist schriftlich an die Zentrale Beschaffungsstelle Rheinstrasse 29 CH-4410 Liestal Mail:zbs@bl.ch zu richten.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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