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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1281743
25.08.2022|Projekt-ID 237973|Meldungsnummer 1281743|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  25.08.2022
Publikationsdatum Simap: 25.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Finanzverwaltung - Versicherungsmanagement
Beschaffungsstelle/Organisator: Finanz- und Kirchendirektion Kanton Basel-Landschaft
Finanzverwaltung - Versicherungsmanagement
Zentrale Beschaffungsstelle (Organisator), Rheinstrasse 33b,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  zbs@bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Unfallversicherungen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Unfallversicherungen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66510000 - Versicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach,  8085  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.05.2022
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1261257

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Soweit es sich nicht aus dieser Publikation ergibt, können nicht berücksichtigte Anbietende innerhalb von 5 Tagen ab Publikation des Entscheids an gerechnet verlangen, dass Ihnen durch einen weiteren Entscheid eröffnet wird, aus welchen wesentlichen Gründen Ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde und worin die ausschlaggebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots liegen.
Das Begehren ist schriftlich an die
Zentrale Beschaffungsstelle
Rheinstrasse 29
CH-4410 Liestal
Mail:zbs@bl.ch
zu richten.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.