Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 20.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich BedrettoLab,
zu Hdn. von
Rebecca Hochreutener, Sonneggstrasse 5, NO F 27,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
rebecca.hochreutener@erdw.ethz.ch,
URL
www.ethz.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten FEAR-Seitenstollen
Ausbruch und Ausbau eines Seitenstollen in einer bestehenden Untertage-Anlage.
Kleinstollen-Vortrieb im Rotondo-Granit inkl. Nischen und Profilerweiterungen.
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Ausbruch Kleinstollen, Querschnitt ca. 10m2, Länge ca. 200m, sprengtechnisch ca. 2’500m3 und Spezialvortrieb ca. 200m3 (Soft Excavation).
Betonarbeiten ca. 220m3 Sohlenbeton. Kopfschutznetze ca. 750m2. Baulüftung während dem Vortrieb. Anspruchsvolle Logistik (Bauen unter Betrieb). Das Bauprogramm sieht mehrere Unterbrüche (Stillstandzeiten) vor.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
26.07.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1275969
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenGewünschter Termin für schriftliche FragenBisher: 19.08.2022 Neu: 07.09.2022
Frist für die Einreichung des AngebotesBisher: 05.09.2022 12:00 Neu: 05.10.2022 12:00
Datum der OffertöffnungBisher: 12.09.2022 09:00 Neu: 10.10.2022 09:00
4.4 Sonstige Angaben- Die eingetragenen Bewerber wurden am Freitag, 19. August 2022 per E-Mail von publictender@ethz.ch bereits informiert.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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