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25.08.2022|Projekt-ID 243250|Meldungsnummer 1282481|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG, Procurement & Claim Management,  zu Hdn. von Gregory Hemmen, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41585802756,  E-Mail:  gregory.hemmen@swissgrid.ch,  URL www.swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

19.09.2022
Bemerkungen: Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
Zu spät eingereichte Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Fragesteller bleiben anonym.
Die Fragestellung und -beantwortung erfolgt nur auf www.simap.ch

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 17.10.2022, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  WICHTIG: OBLIGATORISCHE BEGEHUNG (siehe Ziff. 4.3)

Das Angebot muss physisch (in Papierform), vollständig, handschriftlich unterzeichnet und fristgerecht eingereicht werden.
Anbieterin aus der Schweiz: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen per A-Post und eingeschrieben versandt werden.
Anbieterin aus dem Ausland: Massgebend für die Fristwahrung ist der offizielle Poststempel oder Strichcode-Beleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer staatlich anerkannten Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Angebote müssen eingeschrieben oder mit einer weiteren sicheren Versandweise versandt werden. Es muss eine Versandart gewählt werden, mit der die Angebote spätestens 5 Tage nach Eingabe bei Swissgrid eintreffen.
Die ausländische Anbieterin ist verpflichtet, den Postbeleg, den Strichcodebeleg oder die Empfangsbestätigung spätestens bis zum Abgabetermin des Angebotes per e-Mail der Swissgrid AG zu senden (Adresse siehe Kap. 1.1).
Die Anbieterin hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

24.10.2022, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Unterwerk Rupperswil, Bauarbeiten GU

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

192951

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45232220 - Bau von Unterwerken,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45221250 - Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen,
45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Rahmen der Gesamterneuerung wird die bestehende 220-kV Freiluftschaltanlage von Swissgrid abgebrochen und durch eine gasisolierte Schaltanlage (GIS Anlage) ersetzt.
Dafür ist ein neues Betriebsgebäude geplant, welches eine Halle für die Unterbringung einer GIS-Schaltanlage beinhaltet.
Für diese GU Ausschreibung sind folgende Bestandteile des Projektes relevant:
• Neubau eines Betriebsgebäudes
• Aussenanlagen zum Gebäude, Umgebung, Umzäunung, Zufahrt.
• Kabelrohrblöcke 220-kV (bis Schnittstelle Bauzaun, siehe Dokument 110.03 Baustelleninstallationsplan.
• Frischwasser-, Abwasser- und Schmutzwasserleitung komplett ohne Schnittstelle.

2.7 Ort der Ausführung

Kanton Aargau, Gemeinde Aarau

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.08.2023, Ende: 31.08.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Preis  Gewichtung 50 
ZK2: Arbeitssicherheit und Umweltschutz: Gefährdungsermittlung und konkrete Massnahmen  Gewichtung 15 
ZK3: Auftragsanalyse  Gewichtung 15 
ZK4: Referenzen des Bauführers  Gewichtung 7.5 
ZK5: Referenzen des Poliers  Gewichtung 7.5 
ZK6: Ökologische Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung  Gewichtung 5 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.08.2023 und Ende 30.08.2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung"

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Vertragsentwurf

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

3.6 Subunternehmer

zugelassen (gemäss Dokument "0_Verfahrensanweisung")

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK2: Erfahrung Anbieterin
EK3: Sprachkenntnisse Polier
EK4: Umsetzung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
EK5: Sicherstellung der Qualitätsstandards

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.08.2022  bis  17.10.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

4.3 Begehungen

Die obligatorische Begehung findet am 13. September 2022 statt (siehe Dokument "0_Verfahrensanweisung").
Angebote von Anbieterinnen, welche an der Begehung nicht teilgenommen haben, werden nicht berücksichtigt, respektive vom Verfahren ausgeschlossen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

Die Firma Axpo Grid AG, sowie mit ihr verbundene Gesellschaften, ist die für dieses Projekt von Swissgrid mandatierte Planerin und war bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen massgeblich beteiligt. Die Firma Axpo Grid AG ist daher als Anbieterin und als Subunternehmerin in der vorliegenden Ausschreibung nach Art. 14 BöB nicht zugelassen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

SIMAP

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.