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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1282889
25.08.2022|Projekt-ID 243348|Meldungsnummer 1282889|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Empa Dübendorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Empa,  zu Hdn. von Martin Oertig, Ueberlandstrasse 129,  8600  Dübendorf,  Schweiz,  E-Mail:  WTO@empa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wartungsvertrag PHI Systeme
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Wartungsvertrag für den Zeitraum 01.10.2022 - 30.09.2027 für 4 PHI XPS Systeme

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [1] Instandhaltung und Reparatur

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  50430000 - Reparatur und Wartung von Präzisionsgeräten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Physical Electronics GmbH, Salzstr. 8,  85622  Feldkirchen,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  EUR 643'029.25 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Physical Electronics GmbH ist der Hersteller und das einzige Unternehmen, welches die nachhaltige Wartung der vier XPS Systeme an der Empa gewährleisten kann. Bei den XPS Systemen handelt es sich unter anderem um Einzelanfertigungen die zwingend das Knowhow der Entwickler von Physical Electronics in den USA und Japan für den weiteren erfolgreichen Betrieb erfordert. Ohne diese Wartungsverträge wäre dieser Support nicht gewährleistet.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 23.08.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.