Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern,
zu Hdn. von
Nicole Chollet Häusler, Reiterstrasse 11,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
0316333912,
E-Mail:
nicole.chollet@be.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Thermische Sanierung der ehemaligen Uhrenschalenfabrik Werthana AG in Lyss 2 (Busswil)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45300000 - Bauinstallationsarbeiten, | | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 111 - Regiearbeiten,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 161 - Wasserhaltung,
| | 216 - Altlasten, belastete Standorte und Entsorgung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: reconsite GmbH, Auberlenstrasse 13,
70736
Fellbach,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
CHF 659'676.75 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) vom 15.11.2019, Art. 21, Bst. c, kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative. Im vorliegenden Fall erwies sich die von der Firma reconsite GmbH entwickelte thermische in situ Sanierungsmethode mit festen Wärmequellen (THERIS) für die Sanierung des Untergrundes der ehemaligen Uhrenschalenfabrik in Busswil als die bestmögliche Sanierungsvariante.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.08.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei .................................... (genaue Adresse der sachlich zuständigen Direktion bzw. des örtlich zuständigen Regierungsstatthalteramts) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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