Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: RegionAlps
Beschaffungsstelle/Organisator: RegionAlps,
zu Hdn. von
Christian Nellen, Avenue de la Gare 66,
1920
Martigny,
Schweiz,
Telefon:
+41 27 720 47 47,
E-Mail:
christian.nellen@regionalps.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Reinigung Fahrgastraum Regionalzüge
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
RegionAlps betreibt den Regionalverkehr zwischen Brig und St-Gingolph sowie zwischen Martinach und Le Châble / Orsières.
Für den Betrieb des Bahnverkehrs und zur optimalen Erfüllung der Kundenbedürfnisse, ist eine regelmässige Reinigung zwingende Voraussetzung. Um dies gewährleisten zu können, beschafft RegionAlps die Reinigungsleistung. Diese Leistung erfolgt in DOMINO und/oder NINA Zügen an den Standorten St-Gingolph, Monthey, St-Maurice, Martigny, Le Châble, Orsières und Sion.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[18] Eisenbahnen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90910000 - Reinigungsdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Dany Payot, entreprise de nettoyage, traçage de lignes, Hôpital 6, CP379,
1920
Martigny,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 851'356.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot erzielte insgesamt die beste Bewertung und stellt das vorteilhafteste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 27.05.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1262665
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.07.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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