Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 01.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac
Beschaffungsstelle/Organisator: Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest Filiale Estavayer-le-Lac,
zu Hdn. von
N16.14 080191 - Upn.Tavannes-Bözingenfeld - Lot 307 - Radio TP3 (ID 8230), Place de la Gare 7,
1470
Estavayer-le-Lac,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 87 11,
Fax:
-,
E-Mail:
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Office fédéral des routes - Infrastructure routière Ouest
Filiale Estavayer-le-Lac,
zu Hdn. von
N16.14 080191 - Upn.Tavannes-Bözingenfeld - Lot 307 - Radio TP3 (ID 8230), Place de la Gare 7,
1470
Estavayer-le-Lac,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 87 11,
Fax:
-,
E-Mail:
marchespublics.estavayer@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 19.09.2022
- Bemerkungen: Die Fragen müssen in deutscher, französischer, italienischer Sprache auf anonymer Art im Forum Simap (www.simap.ch) der entsprechenden Ausschreibung gestellt werden. Die Antworten werden ausschliesslich über diese Plattform bis zum 28.09.2022 beantwortet. Das Herunterladen der Antworten liegt unter der Verantwortung des Anbieters. Es wird keine Warnung gesendet. Fragen die nach der Eingabefrist eingereicht werden, werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 21.10.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Vollständiges Dossier in Papierform und elektronisch auf einem USB-Datenträger (zweifach) in einem verschlossenen Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung und Nummer mit dem Vermerk «Nicht öffnen – Offertunterlagen». Bei Einreichung auf dem Postweg (mindestens A-Post oder PostPac Priority), ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle oder ausländischen Poststelle, die offiziell anerkannt ist, entscheidend ob die Frist eingehalten wurde. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei einer eigenhändigen Abgabe muss das Dossier fristgerecht während den Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 17h00. Freitag: 8h00 - 12h00 und 13h30 - 16h00) beim Empfangsschalter an der erwähnten Adresse unter 1.2, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden. Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt und werden an den Absender ungeöffnet zurückgesandt. Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingegangen. Diese Angebote erscheinen nicht auf dem Offertöffnungsprotokoll und werden nicht bewertet.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 24.10.2022, Bemerkungen:
Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Die Anbieter erhalten ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der Angebote.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N16.14 080191 - Upn.Tavannes-Bözingenfeld - Lot 307 - Radio TP3 (ID 8230)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- N16.14 080191
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45312330 - Installation von Rundfunkantennen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Ausschreibung betrifft die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der unten aufgelisteten Anlagen für den Autobahnabschnitt N16 zwischen den Anschlüssen La Heutte und Biel-Nord (absteigende Fahrbahn). Dieser Abschnitt umfasst auch die Tunnel T4, T6 und T8 sowie 2 Fluchtstollen (T4, T6) und die technischen Zentralen.
• Funkkommunikationssysteme - Anlagesteuerung - Antenne und Strahlungskabel
2.7 Ort der Ausführung- N16 zwischen Biel Nord und La Heutte, Unterhaltszentrum Loveresse, beauftragte Büros BSA und ASTRA-Filiale F1 in Estavayer-le-Lac (Sitzungen).
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 25.01.2023, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die Anfangs- und Enddaten sind provisorisch. Eine Vertragsverlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Siehe Punkt 4.6 « Sonstige Angaben » der SIMAP-Publikation
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausge-schlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
- Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig - Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewertung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 25.01.2023 und Ende 31.12.2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen/Pflichtenheft
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der Vertragsurkunde
3.3 Zahlungsbedingungen- Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 45 Tage
3.4 Einzubeziehende Kosten Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind. Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Einheitspreise der Baustelleneinrichtungen: Die Angebote müssen derart erstellt werden, dass die Kosten den entsprechenden Positionen im Leistungsverzeichnis zugeordnet sind. Der Transfer von in den Einheitspreisen enthaltenen Kosten ist untersagt, insbesondere zwischen Positionen des Leistungsverzeichnisses und den Baustelleninstallationen. Angebote die unerlaubten Kostenelemente enthalten, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein. Als untergeordnete Arbeiten werden Arbeiten von weniger als 10'000 CHF (vgl. SIA 118, Artikel 87, Absatz 4) bezeichnet. Diese werden systematische in Regie ausgeführt. Es werden keine zusätzlichen Angebote akzeptiert. Zusätzliche Arbeiten, die den Betrag von 10'000 CHF übersteigen, werden gemäss den Bestimmungen der SIA 118/2013 (insbesondere Artikel 44 und 87) qualifiziert und können in Regie oder in einer Zusatzofferte behandelt werden.
3.5 Bietergemeinschaft- Unter folgenden Bedingungen zugelassen:
-Die Bietergemeinschaft ist unter einer einfachen Gesellschaft eingegangen. -Die Bietergemeinschaft zeigt auf, welches Mitglied das Projekt leitet, wer die technische Verantwortung und die finanzielle Führung übernimmt. -Die Bietergemeinschaft erwähnt die Mitwirkung in % von jedem Mitglied. Die Subunter-nehmer werden in dieser Aufteilung nicht berücksichtigt. -Kein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann weder im Angebot noch während der Aus-führung der Leistungen als Subunternehmer in Betracht gezogen werden. -Nach der Abgabe des Angebots kann die Aufteilung der Mitglieder nicht mehr ange-passt werden. -Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen. Das nicht respektieren der erwähnten Bedingungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch den Subunternehmer 50%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Auftragnehmer zu erbringen. Eine umfassende Liste der Subunternehmer muss zwingend beigelegt werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die nachfolgende Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
Technische Fähigkeiten
Wirtschaftliche und finanzielle Fähigkeiten des Anbieters
Schlüsselpersonen
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann. Der Anbieter muss als Beweis die Liste der Angebotsunterlagen benutzen.
1 TECHNISCHE FÄHIGKEITEN
EK1.1 Referenz des Subunternehmers Ein bereits realisiertes Referenzobjekt mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich. Zusätzlich mit Angabe von Zeitraum, Investitionsvolumen und Name des Bauherrn. Für die realisierten Arbeiten in einem Konsortium muss die Firma den prozentualen Anteil seiner Gesamtarbeit angeben. Das Unternehmen erwähnt die Arbeiten, die sie als Subunternehmen realisiert. Diese Informationen müssen in den Ausschreibungsunterlagen enthalten sein.
EK1.2 Subunternehmer maximum 70% der Leistungen kann durch Subunternehmer erbracht werden
2 WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE FÄHIGKEITEN DES ANBIETERS
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 einzreichende Dokumente Dokumente die mit an Angebotsunterlagen eingereicht werden müssen:
-Selbstdeklaration des Anbieters - Auszug des Handelsregisters des Anbieters, allenfalls für alle Mitglieder der Partnergesellschaft. Für Firmen die ihren Hauptsitz im Ausland haben, gleichwertige Bescheinigungen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Monaten sein (Stichdatum: Abgabe des Angebots)
EK2.3 einzureichende Dokumente nach Offertenabgabe Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise: - Bescheinigung des Konkursamtes als Beweis das sich die Firma nicht in Liquidation befindet - Auszug des Betreibungsamtes (nicht älter als 3 Monaten nach Einreichung des Angebotes - Nachweis der Zahlungen von AHV, IV, EO, ALV, IV sowie SUVA und ESTV - Nachweis der Zahlungen an die Pensionskasse (BVG) - Gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. der Planergemeinschaft bezüglich der Berufshaftpflichtversicherung für Schäden und Deckungssummen wie im Vertragsentwurf angegeben.
3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselperson
Eine Referenz der Schlüsselpersonen (*) in einer gleichen oder stellvertretenden Funktion eines bereit realisierten Projekts mit vergleichbarer Komplexität und im selben Fachbereich mit den Angaben des Zeitraums, der Globalkosten, der erbrachten Leistungen und des auskunftsberechtigten Bauherrn.
(*) Für die Befähigung einer Schlüsselperson: Die Person die die Funktion des Bauleiters (Verantwortlicher) hat wird als Schlüsselperson wahrgenommen.
EK3.2 Verfügbarkeit Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser oder gleich als die erforderliche Verfügbarkeit während der Dauer des Projekts. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Auslastung innerhalb der Firma und an den übrigen Projekten.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Französisch
- Bemerkungen:
Dies bedeutet, dass alle Äusserungen seitens der Vergabestelle mindestens in dieser Sprache erfolgen. Falls es Abweichungen zwischen der SIMAP-Publikation und/oder den Dokumenten der Ausschreibungsunterlagen auf Französisch und einer anderen Sprache gibt, sind die Französischen Veröffentlichungen massgebend.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 01.09.2022
bis
21.10.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Ausschliesslich auf www.simap.ch
Das vollständige Dossier kann auf SIMAP bis zur Frist für die Einreichung des Angebots heruntergeladen werden (§ 1.4).
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
4.3 Begehungen- Eine Begehung vor Ort ist nicht vorgesehen
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeits-bedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Aucun
4.6 Sonstige Angaben- 1) Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden. ZK1 PREIS [40%]
Beweiselemente: - Preisliste, Kostenvoranschlag
Beurteilungselement: Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Angebotsbetrag mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Vertreter des Bauherrs und Korrektur von Rechenfehlern.
Die Preisbewertung wird nach der folgenden Methode durchgeführt: Die maximale Punktzahl (5) erhält das revidierte Angebot mit dem niedrigsten Preis. Angebote, deren Preis 50 % oder mehr über dem niedrigsten Angebot liegt, werden mit 0 bewertet, dazwischen ist die Bewertung linear und berücksichtigt Hundertstel.
ZK2 ORGANISATION [30%]
Beweiselemente: - Organigramm - Risikoanalyse - CV und Diplomen der Schlüsselperson
Beurteilungselement: Organigramm - Richtigkeit und Angemessenheit der Organisation
Risikoanalyse: - Richtigkeit des Risikos zur Realisierung des Projektes - Angemessenheit der adäquaten Massnahmen zur Beseitigung oder Reduzierung der Risiken sowie der Verantwortlichen der Massnahmen
Schlüsselperson: - Vorgesehene führende Person und Projektleiter im Organigramm des Subunternehmers: - Aus- und Weiterbildung in Bezug auf die vom Projekt betroffenen Bereiche. - Erfahrung: Anzahl der Erfahrungsjahre im betroffenen Bereich, Referenzen von vergleichbaren Arbeiten in gleicher Funktion. - Beherrschung der französischen Sprache
Für alle Beweise: - Klarheit der Dokumente
ZK3 QUALITÄT UND AUSFÜHRUNG DER AUSRÜSTUNG [30%]
Beweiselemente: - Technische Zusammenfassung und Nachhaltigkeitsanalyse - Technische Fragebögen - Technische Datenblätter des Herstellers - Programm der Arbeiten - Referenzen eines Auftrags mit ähnlicher Komplexität
Beurteilungselement: - Angemessenheit der für die Vertragserfüllung vorgeschlagenen technischen Lösungen und Analyse der Nachhaltigkeit - Organisation der verschiedenen Arbeitsphasen und Identifizierung von Schnittstellen - Angemessenheit der Referenzprojekte - Qualität und Klarheit der Dokumente
Bewertung anderen Zuschlagskriterien als den Preis: 0) Nicht beurteilbar /==/ keine Angabe 1) Unvollständig /==/ ungenügende, unvollständige Angaben 2) Nicht ausreichend /==/ Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3) Gut, normal /==/ den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4) Sehr gut /==/ Überschreitung der Anforderungen der Ausschreibung 5) Ausgezeichnet /==/ Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung. Die Maximalpunktzahl ist: 5 (Höchste Note) x 100 = 500 Punkte
2) Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3) Vorbehalt Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
4) Ausschluss, Vorbefassung Keine.
5) Bereinigung der Angebote Der Auftraggeber behält sich das Recht vor Angebote unter strikter Berücksichtigung der Bedingungen gemäss Artikel 39 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu berichtigen (SR 172.056.1 – BöB).
6) Bewertung der Angebote Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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