Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 30.08.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO,
Arbeitsmarkt / Arbeitslosenversicherung
Beschaffungsstelle/Organisator: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Holzikofenweg 36,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
(22169) 704 «Kundenbefragungen ALV und öAV», Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.09.2022
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.10.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 8.1.4
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 14.10.2022, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[10] Markt- und Meinungsforschung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (22169) 704 «Kundenbefragungen ALV und öAV»
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (22169) 704
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79300000 - Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken, | | 79320000 - Meinungsumfragen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Zu erbringende Dienstleistungen:
1. Online-Befragungen der Stellensuchenden; 2. Online-Befragungen der Arbeitgeber und 3. Online-Befragungen der privaten Stellenvermittler Diese Befragungen zu den Dienstleistungen der ALV und öAV beinhalten die Konzeption und Vorbereitung, die Durchführung der Online-Befragungen, die Analyse und Auswertung der Daten sowie die Präsentation und Lieferung der Resultate in vorgegebener Form. Fortsetzung siehe Ziffer 4.6.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.02.2023, Ende: 31.12.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (12 Monate) und Optionen (60 Monate).
Es besteht mit den Optionen (Stellensuchendenbefragung: OP1.1 bis OP1.4, Arbeitgeberbefragung: OP2.1 bis OP2.5 und privaten Stellenvermittler OP3.1 bis OP3.5) die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung für die weiteren jährlichen Befragungen (2024 - 2028).
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1 Erfahrung mit Befragungen
Gewichtung 2'500 Punkte
ZK 2 Beschreibung der Arbeitspakete
Gewichtung 1'500 Punkte ZK 3 Erstellen einer Online-Befragung
Gewichtung 2'500 Punkte ZK 4 Preis
Gewichtung 3'500 Punkte Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Pflichtenheft unter Ziffer 5 sowie im Anhang 1 Anforderungskatalog ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.02.2023 und Ende 31.12.2028
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Nicht zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag inhaltlich vergleichbar sind, d.h. Online-Befragungen von mindestens 500 Personen mit ausgefülltem Fragebogen. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Nachweis Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.
EK05 Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen Der Anbieter bestätigt, dass er Personen einsetzt, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können. Die Projektergebnisse und Dokumentationen sind in deutscher oder französischer Sprache zu erstellen und zu liefern. Die eingesetzten Personen sind deutscher oder französischer Muttersprache oder können in einer dieser Sprachen Niveau C1 nachweisen. Bei der anderen Sprache können sie das Niveau B2 oder höher vorweisen. Nachweis Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (Diplom, Einstufungstest Bsp. Migros Klubschule oder CV, Sprachaufenthalt usw.) der Sprachkenntnisse der eingesetzten Personen.
EK06 Akzeptanz des Datenschutzvertrages Der Anbieter ist bereit, den Entwurf des Datenschutzvertrages in Anhang 6 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Schriftliche Bestätigung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 30.08.2022 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunterladen. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021). Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Die Bedarfsstelle SECO kann die Optionen ganz, teilweise oder gar nicht beziehen. Es besteht von Seiten des SECO keine Pflicht zum Bezug der Optionen und von Seiten Zuschlagsempfänger kein Anspruch auf Leistungserbringung. Bei einem Abruf der optionalen Leistungen besteht jedoch eine Leistungspflicht des Auftragnehmers.
Fortsetzung aus Ziffer 2.6: Die drei eigenständigen Online-Befragungen haben zum Ziel, die Zufriedenheit der Stellensuchenden, Arbeitgeber und privaten Stellenvermittler mit den Dienstleistungen der Durchführungsstellen RAV/LAM/KAST und ALK sowie Verbesserungspotenziale beim Kundenkontakt und den eServices der ALV und öAV zu eruieren. Die Ergebnisse sollen den Durchführungsstellen und der Ausgleichsstelle der ALV regelmässig aussagekräftige Steuerungs- und Führungsinformationen liefern. Das Paket umfasst insgesamt siebzehn Online-Befragungen zwischen 2023 und 2028. Die erste Durchführung der eigenständigen Befragungen der Stellensuchenden, Arbeitgeber und privaten Stellenvermittler versteht sich als Grundleistung (GL1, GL2 und GL3).
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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