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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1283471
30.08.2022|Projekt-ID 239932|Meldungsnummer 1283471|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.08.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Fehraltorf
Beschaffungsstelle/Organisator: b+p baurealisation ag,  zu Hdn. von Stefan Seitz, St.Leonhard-Strasse 39,  9000  St.Gallen,  Schweiz,  Telefon:  0768060051,  E-Mail:  stefan.seitz@bp-baurealisation.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

111130_Schulanlage Heiget_Fehraltorf_BKP 224 Bedachungsarbeiten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Bedachungsarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45210000 - Bauleistungen im Hochbau,
45212220 - Bau von Mehrzweck-Sportanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 222 - Spenglerarbeiten,
223 - Blitzschutzanlagen,
2241 - Dichtungsbeläge Flachdächer
Normpositionen-Katalog (NPK): 357 - Blitzschutzanlagen aussen,
362 - Abdichtungen von befahrbaren Flächen im Hochbau,
364 - Flachdacharbeiten,
367 - Absturzsicherungen für Unterhalt und Kontrolle auf Dächern

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Kämpfer Zürich AG, Badenerstrasse 549,  8045  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 637'755.50 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.06.2022
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1269501

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde
eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen
Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind
genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.