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01.09.2022|Projekt-ID 243559|Meldungsnummer 1283559|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 01.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)
Beschaffungsstelle/Organisator: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Einsteinstrasse 2,  3005  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von Projekt (22245) 750 Nahtstellenbarometer – Bildungsentscheide nach der obligatorischen Schulzeit, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

16.09.2022
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 11.10.2022 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 10.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

17.10.2022, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[10] Markt- und Meinungsforschung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(22245) 750 Nahtstellenbarometer – Bildungsentscheide nach der obligatorischen Schulzeit

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(22245) 750

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79330000 - Statistische Dienstleistungen,
79310000 - Marktforschung,
79320000 - Meinungsumfragen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Ziel des Nahtstellenbarometers ist die Erfassung von Bildungsentscheiden von Jugendlichen am Ende ihrer obligatorischen Schulzeit und das Einschätzen der Situation auf dem Schweizer Lehrstellenmarkt. Die Umfrage ist jährlich in jeweils zwei Erhebungswellen dreisprachig durchzuführen. Die erste Befragung liefert Hinweise auf die Bildungsentscheide der Jugendlichen nach der obligatorischen Schulzeit und auf die Situation auf dem Lehrstellenmarkt sowie Tendenzen für die Entwicklung bis im Sommer. Die zweite Befragung liefert abschliessende Resultate sowie einen Ausblick auf das kommende Jahr.

Die zu erbringende Dienstleistung beinhaltet:
• Vorbereiten & Durchführen der Befragungen und deren Auswertungen
• Publikation der Ergebnisse
• Evaluation & Optimierung der Befragungen und deren Auswertungen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Beim Sitz des Zuschlagempfängers sowie beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation in Bern.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2023, Ende: 31.12.2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Durchführen eines Probelaufs der Befragung bei den Jugendlichen
01.01.2023 – 28.02.2023

2.10 Zuschlagskriterien

ZK 1 Preis  Gewichtung 3'000 Punkte 
ZK 2 Erfahrung  Gewichtung 1'000 Punkte 
ZK 3 Kenntnisse Bildungslandschaft Schweiz  Gewichtung 1'000 Punkte 
ZK 4 Projektplanung  Gewichtung 500 Punkte 
ZK 5 Adressatenorientierung  Gewichtung 2'000 Punkte 
ZK 6 Berichterstattung  Gewichtung 1'000 Punkte 
ZK 7 Erreichbarkeit  Gewichtung 500 Punkte 
ZK 8 Anbieterpräsentation  Gewichtung 2'000 Punkte 
Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 3 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2023 und Ende 31.12.2026

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Die in Anhang 1 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.

3.5 Bietergemeinschaft

Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.

EK01
Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Anbietende verfügen über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietenden aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02
Erfahrung
Die Anbietenden verfügen über genügend Erfahrung mit Befragungen in der geforderten Dimension und Komplexität (Siehe Fragebögen Jugendliche und Unternehmen, Anhang 6). Er/Sie weist diese Erfahrung anhand von einer Referenz in den letzten drei Jahren nach (Online-Befragungen von mindestens 1‘000 Personen).
Referenzauskünfte über von den Anbietenden für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Schriftlicher Nachweis der Referenz gemäss Anhang 4 und zusätzlich folgende Angaben:
- Kontaktperson(en) mit Telefonnummern, die zu dieser Erfahrung Auskünfte erteilen kann;
- Zeitpunkt und Ort der Durchführung des Auftrags;
- Umfang des durchgeführten Auftrages;
- Umschreibung der erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
Zustimmungsschreiben zur Auskunftserteilung sind dem Angebot beizulegen.

EK03
Personelle Ressourcen
Die Anbietenden verfügen über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit max. 6 A4 Seiten Dokumentation (Auflistung der eingesetzten Personen, CV), der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.

EK04
Ansprechperson
Die Anbietenden verfügen über einen Ansprechperson (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftlicher Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK05
Sprachkenntnisse
Es gelten folgende Anforderungen:
• Befragung in D / F / I
• Anlaufstelle bei Rückfragen: Schweizerdeutsch / F / I (Telefonauskunft oder Online-Tool)
• Berichte in D / F / I
• Die Ansprechperson verhandelt fliesend in Deutsch und Französisch – Sprachniveau mindestens B2 nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die weiteren Personen, welche für den Einsatz in diesem Projekt vorgeschlagen werden, müssen mindestens ein Sprachniveau B1 oder vergleichbar nachweisen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse.
Als Nachweise gelten:
- Muttersprache
- Aufenthalt im entsprechenden Sprachgebiet von mindestens 9 Monaten (Sprachaufenthalt, Schule, Arbeit, etc.)
- Sprachdiplom gemäss Europäischen Sprachenportfolio ESP

EK06
Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbietenden sind bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der von den Anbietenden zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter/die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter/die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbietenden sind jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK07
Nachweis der uneingeschränkten Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe Januar 2021). Anbietende, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK08
Technische Ausstattung und IT
Teil a)
Die Anbietenden verfügen über die nötige technische Ausstattung bezüglich IT, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
Teil b)
Der Fragebogen muss ein Responsive Webdesign aufweisen, so dass er auf den Endgeräten Desktop Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone gut und fehlerfrei dargestellt wird.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation (maximal 2 A4 Seiten) der für den Auftrag eingesetzten technischen Ausstattung.
QR-Code gemäss Zuschlagskriterium ZK05.

EK09
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass die Anbietenden über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK10
Zeitplan
Die Anbietenden verpflichten sich, den Zeitplan gemäss Ziff. 3.5 des Pflichtenhefts einzuhalten.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK11
Akzeptanz Vertragsentwurf
Die Anbietenden sind bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 01.09.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die folgenden Unternehmen sind zur Angebotseingabe zugelassen:
gfs.Bern, Effingerstrasse 14, 3011 Bern
LINK Institut, Spannortstrasse 7/9, 6003 Luzern

4.6 Sonstige Angaben

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.