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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1284023
07.09.2022|Projekt-ID 243662|Meldungsnummer 1284023|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,  zu Hdn. von Reto Tarnuzzer, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  +41628384290,  E-Mail:  reto.tarnuzzer@ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Massenspektrometer QTRAP 7500+ and LC40-DX3
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beschaffung eines Massenspektrometer QTRAP 7500+ and LC40-DX3

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  38433100 - Massenspektrometer

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: AB Sciex Switzerland GmbH, Stadtturmstrasse 19,  5401  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 462'989.52 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die QTRAP Funktion ermöglicht die Aufnahme von MS3 Spektren, oder MRM3 Übergänge was kein weiterer Hersteller in dieser Art anbieten kann. Andere CH Institute für Rechtsmedizin arbeiten überwiegend mit Geräten von SCIEX, was somit den zeitintensiven Transfer von Methoden vereinfacht.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.08.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
6. Gegen Zuschläge im freihändigen Verfahren kann nur Beschwerde führen, wer nachweist, dass er die nachgefragten Leistungen oder damit substituierbare Leistungen erbringen kann und erbringen will. Es kann nur gerügt werden, das freihändige Verfahren sei zu Unrecht angewandt oder der Zuschlag sei aufgrund von Korruption erteilt worden.