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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1284199
02.09.2022|Projekt-ID 238681|Meldungsnummer 1284199|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Ufficio federale delle strade USTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Ufficio federale delle strade USTRA
Filiale Bellinzona
divisione Infrastruttura stradale Est,  zu Hdn. von N13 EP22 AS Rothenbrunnen - AS Vial, öBL Trassee und Kunstbauten, Via C. Pellandini 2a,  6500  Bellinzona,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 469 68 11,  Fax:  +41 58 469 68 90,  E-Mail:  acquistipubblici@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N13 EP22 AS Rothenbrunnen - AS Vial, örtliche Bauleitung Trassee und Kunstbauten
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Der Nationalstrassen-Abschnitt A13 zwischen dem Anschluss Rothenbrunnen und dem Anschluss Via befindet sich im Kanton Graubünden auf der Nationalstrasse N13 zwischen km 94.8 und 103.5. Es ist eine Gesamtinstandsetzung des Abschnittes vorgesehen: Trasseverbreiterung, Instandsetzung Kunstbauten, Neubau Sicherheitsstollen, Instandsetzung Tunnel Isla Bella und Plazzas. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen für die örtliche Bauleitung für die Phasen 52 (Massnahmenausführung) und 53 (Inbetriebnahme, Abschluss) für die nachstehenden Bauarbeiten: Bauarbeiten des Trassee Nord (ab Tunnel Plazzasbis AS Vial). In diesem Abschnitt werden neben dem Trassee auch Brücken, Lehnenbrücken, Stütz- und Wandmauern, Unter- und Überführungen sowie Bachdurchlässe bearbeitet. Zweiter Teil der Bauarbeiten im Trassee Süd (AS Rothenbrunnen bis Tunnel Isla Bella) mit verschiedenen Kunstbauten in diesem Abschnitt.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung richtet sich nach dem ASTRA Dokument „Leistungsbeschreibung für die örtliche Bauleitung (öBL)“.

HAUPTMENGEN
- Chefbauleitung ca. 3’050 Stunden
- örtliche Bauleitung Trassee ca. 5’400 Stunden
- örtliche Bauleitung Kunstbauten ca. 6’400 Stunden.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bänziger Partner AG, Ringstrasse 34,  7000  Chur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'302'626.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot des Zuschlagsempfängers ist insgesamt am vorteilhaftesten und hat am meisten Punkte erhalten. Die Offerte überzeugte durch gute Angebotsunterlagen und geeignete Schlüsselpersonen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 20.05.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1264283

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.09.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: PREIS GEWICHTUNG 30%.

ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTES: GEWICHTUNG 30%; unterteilt in:
2.1 Aufgabeanalyse und Vorgehensvorschlag: 20%;
2.2 Nachhaltigkeitsanalyse (vom wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkt) 5%;
2.3 Risikoanalyse und QM-Konzept: 5%.

ZK3: QUALITÄT DES ANBIETERS: GEWICHTUNG 40%; unterteilt in:
3.1 Projektorganisation mit Organigramm 5%;

3.2 Chefbauleiter 15%
3.2.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.2.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 10%.

3.3 örtlicher Bauleiter Trassee 10%
3.3.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.3.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

3.4 örtlicher Bauleiter Kunstbauten 10%
3.4.1 eine Referenz (Vergleichbarkeit der Funktion und des Werkes der Referenz mit Funktion und Werk dieser Ausschreibung) 5%;
3.4.2 Lebenslauf (Bewertung der Ausbildung und Berufserfahrung im Hinblick auf das Projekt) 5%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar // keine Angabe
1 = Sehr schlecht erfüllt // ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlecht erfüllt // Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Erfüllt // Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gut erfüllt // Qualitativ gut
5 = Sehr gut erfüllt // Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.