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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1284567
13.09.2022|Projekt-ID 239271|Meldungsnummer 1284567|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einfach Wohnen, Stiftung für bezahlbare und ökologische Wohnungen
Beschaffungsstelle/Organisator: HSSP AG,  zu Hdn. von Tanja Jackschath, Affolternstrasse 56,  8050  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  tanja.jackschath@hssp.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wohn- und Gewerbesiedlung Guggach; BKP 214.3 Holzelementbau
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Neubau eines Wohnbauprojektes mit Gewerbeeinheiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45211000 - Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser,
45223220 - Rohbauarbeiten,
45210000 - Bauleistungen im Hochbau
Baukostenplannummer (BKP): 2143 - Holzelementbau
Normpositionen-Katalog (NPK): 332 - Elementbau in Holz

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brönnimann Immo AG, Moosstrasse 9,  8925  Ebertswil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 876'894.80 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.06.2022
Meldungsnummer 1266797

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist imDoppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.