Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Generalsekretariat, Digital Solutions (Informatik),
zu Hdn. von
Christof Schippers, Güterstrasse 33, Postfach,
8010
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungen-it@ji.zh.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- IKT-Dienstleistungen (Rahmenvertrag)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erbringung von Dienstleistungen im Informatikumfeld in verschiedenen Fachbereichen (siehe Lose) mit den dafür gesuchten Mitarbeiterprofilen.
Pro Los werden max. 4 Zuschläge für einen Rahmenvertrag zum Abruf von Leistungen erteilt. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. -
Los-Nr:
9
- Kurze Beschreibung: Software Entwickler (OneOffixx)
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PrimeSoft (Schweiz) AG, Bahnhofstrasse 4,
8360
Eschlikon TG,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'920'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis entspricht dem Vergabewert im Los.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 07.06.2022
Meldungsnummer
1267709
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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