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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1284995
27.09.2022|Projekt-ID 239189|Meldungsnummer 1284995|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 27.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Neuenhof,  zu Hdn. von Daniel Lötscher, Zürcherstrasse 107,  5432  Neuenhof,  Schweiz,  E-Mail:  daniel.loetscher@neuenhof.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Abfuhr Siedlungsabfälle Gemeinde Neuenhof
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Los 1: Die Auftragnehmerin transportiert den Haushalt- und Gewerbekehricht zur KVA Turgi und sammelt und vergärt das Grüngut in einer Anlage ihrer Wahl.
Los 2: Die Auftragnehmerin sammelt und/oder transportiert das Altpapier und den Karton zu einer Abnehmerin ihrer Wahl. Zudem leert sie die Abfallbehälter/Mulden des Werkhofs.
Los-Nr: 1
Kurze Beschreibung: Abfuhr Kehricht und Grüngut

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen,
90512000 - Transport von Haushaltsabfällen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Obrist Transport + Recycling AG, Industriestrasse 13,  5432  Neuenhof,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 319'800.00  bis  360'250.00   ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.06.2022
Meldungsnummer 1266361

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.08.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.