Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 27.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Neuenhof
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Neuenhof,
zu Hdn. von
Daniel Lötscher, Zürcherstrasse 107,
5432
Neuenhof,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.loetscher@neuenhof.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Abfuhr Siedlungsabfälle Gemeinde Neuenhof
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Los 1: Die Auftragnehmerin transportiert den Haushalt- und Gewerbekehricht zur KVA Turgi und sammelt und vergärt das Grüngut in einer Anlage ihrer Wahl.
Los 2: Die Auftragnehmerin sammelt und/oder transportiert das Altpapier und den Karton zu einer Abnehmerin ihrer Wahl. Zudem leert sie die Abfallbehälter/Mulden des Werkhofs. -
Los-Nr:
2
- Kurze Beschreibung: Abfuhr Karton und Papier, Leerung Mulden Werkhof
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90511000 - Abholung von Siedlungsabfällen, | | 90512000 - Transport von Haushaltsabfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Obrist Transport + Recycling AG, Industriestrasse 13,
5432
Neuenhof,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 9'300.00
bis 33'544.00
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.06.2022
Meldungsnummer
1266361
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.08.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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