Abbruch- Publikationsdatum Simap: 07.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich Entwässerung,
zu Hdn. von
Peter Müller, Bändlistrasse 108, Postfach,
8010
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
peter.mueller.erz@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung eines 5-achsigen Wasserrecyclingfahrzeuges
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Entwicklung, Konstruktion, Herstellung, Lieferung und Inbetriebsetzung von einem komplett ausgestatteten 5-achsigen WFZ.
Das neue WFZ muss gleichzeitig saugen und spülen können. Eine hohe Wendigkeit ist durch eine gelenkte Nachlaufachse zu gewährleisten. Es wird ein WFZ mit grossen Schmutzwasserkammern sowie alternativer Antriebstechnik (Hyb-rid/Elektrisch) bevorzugt, wobei die Erfüllung der Abgasnorm Euro 6 bei einem Verbrennungsmotor Bedingung ist. Weitere Details sind dem Leistungsbeschrieb (TEIL E, Formblatt E1) zu entnehmen.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Submissionsnr.: 633
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34114000 - Spezialfahrzeuge, | | 42996000 - Maschinen zur Reinigung von Abwasser, | | 34144500 - Fahrzeuge für Abfall und Abwasser, | | 34144520 - Abwassertankwagen |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
29.04.2022
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1259717
3. Begründung- b) kein Angebot die technischen Spezifikationen oder die weiteren Anforderungen erfüllt
4 Bemerkungen- Es wurde kein gültiges Angebot eingereicht.
Die Vergabestelle kann ein Verfahren aus wichtigen Gründen abbrechen, wenn kein Angebot eingereicht wurde, welches die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Leistungsbeschrieb und technischen Anforderungen erfüllt (§ 37 Abs. 1 lit. a Submissionsverordnung, LS 720.11).
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Mitteilung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Mitteilung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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