Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
ralf.graber@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Pneumatiktafel kompl. zu Dosto RABe 515
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Lieferung einer Austauschmasse der kompl. Pneumatikbremstafeln inkl. Ventilen für die Dosto RABe 515 Fahrzeuge der BLS damit die modulare Revision der Dosto RABe 515 Fahrzeuge durchgeführt werden kann.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Knorr-Bremse Rail Systems Schweiz AG, Hertistrasse 31,
8304
Wallisellen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
EUR 1'279'641.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Fahrzeuge des Typs RABe 515 sind mit den Pneumatiktafeln der Fa. Knorr - Bremsen ausgerüstet. Diese gehören zum sicherheitsrelevanten Bremssystem der Fahrzeuge. Die Revision der Pneumtaiktafeln erfolgt im Rahmen der modularen 12-Jahres-Revision.
Die Revision darf nur mit Original-Ersatzteilen erfolgen, damit die Sicherheit der Fahrzeuge gewährleistet werden kann. Die Firma Knorr-Bremsen verfügt über alle Rechte zur Entwicklung und Freigabe des betreffenden Produkts.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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