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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1285743
29.09.2022|Projekt-ID 244115|Meldungsnummer 1285743|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 29.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen, Bärenstrasse 27,  8280  Kreuzlingen,  Schweiz,  E-Mail:  info@azk.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.11.2022 Uhrzeit: 12:00

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.11.2022, Uhrzeit:  12:00

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

BKP 221.0 Fenster aus Holz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

22101

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45215214 - Bau von Wohnheimen
Baukostenplannummer (BKP): 2210 - Fenster aus Holz,
2211 - Fenster aus Holz/Metall
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
371 - Fenster und Fenstertüren

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Fenster aus Holz / Variante Fenster aus Holz/Metall

2.7 Ort der Ausführung

Alterszentrum Kreuzlingen
Kirchstrasse 17
8280 Kreuzlingen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

6 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 60 
Referenzen Unternehmung  Gewichtung 25 
Erfahrung Schlüsselperson  Gewichtung 10 
Ausbildung Lernende  Gewichtung 5 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 23.06.2023 und Ende 12.09.2023
Bemerkungen: Die vorgegebenen Termine im approximativen Bauterminprogramm müssen geprüft werden.
Mit der Eingabe des Angebotes ist zudem ein Unternehmer-Bauterminprogramm abzugeben.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Komplett ausgefülltes Angebot in Papierform.
Eingabe mit A-Poststempel

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen und Bestimmungen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen und Bestimmungen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Leistungsverzeichnis, Projektplänen, Berichte und weitere Unterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen und Bestimmungen.

3.6 Subunternehmer

Die Subunternehmer sind zu benennen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.10.2022  bis  28.10.2022
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen und Bestimmungen.

4.3 Begehungen

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Bedingungen und Bestimmungen.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

Amtsblatt Kanton Thurgau

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.