Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Präsidialdirektion Stadt Bern, Hochbau Stadt Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Marc Balsiger, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch,
URL
www.bern.ch/wirtschaft/beschaffung
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Gesamtsanierung Volksschule Enge, Bern
BKP 211 Baumeisterarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Sanierung und Umbau des Volksschulhauses Enge mit Turnhalle und Aussenraum, Erstellung einer PV-Anlage auf dem Turnhallendach.
Das Schulhaus (Studerstrasse 56), Baujahr 1910-1911 ist von der Denkmalpflege als schützenswertes K-Objekt eingestuft.
Die Turnhalle (Studerstrasse 56B), Baujahr 1930-1931 ist von der Denkmalpflege als schützenswertes K-Objekt eingestuft.
- Diverse Abbrüche, Rückbau- und Demontagearbeiten - Werkleitungen - Diverse Anpassungsarbeiten am Bestand, Einbau Liftschächte - Erstellen von neuer Aussenmauer - Ergänzen von historischen Aussenmauer
Die Arbeiten müssen die ECO-Kriterien erfüllen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214210 - Bau von Grundschulen |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 310 - Baumeisterarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Burn & Künzi AG, Erlenweg 1,
3715
Adelboden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'471'725.15 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die beauftragte Firma reichte das vorteilhafteste Angebot ein.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1268131
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Die Zuschlagsverfügung vom 23.09.2022 ist rechtskräftig. Gegen die vorliegende Publikation ist kein Rechtsmittel gegeben.
Fachstelle Beschaffungswesen
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