Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 19.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Südostbahn AG
Geschäftsbereich Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Südostbahn AG Geschäftsbereich Infrastruktur,
zu Hdn. von
Stefan Hofmann, Stationsstrasse 52,
8833
Samstagern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 70 70,
E-Mail:
stefan.hofmann@sob.ch,
URL
www.sob.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 10.10.2022
- Bemerkungen: Details siehe Ausschreibungsunterlagen
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 28.10.2022 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat während den Öffnungszeiten der Warenannahme zwischen 08:00 – 11:45 und 13:15 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung der SOB zu erfolgen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 31.10.2022, Uhrzeit:
11:00, Ort:
Samstagern
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[18] Eisenbahnen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Bahninfrastruktur-Leitsystem
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 601594
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72212140 - Entwicklung von Software für Eisenbahnleitsysteme |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Projektierung und Realisierung eines SCADA-Systems zur Überwachung und Steuerung von Fahrstrom- und weiteren zum Infrastrukturbetrieb notwendigen Anlagen inkl. zentraler Alarmierungsinstanz
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Herisau AR
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2023, Ende: 28.06.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.05.2023 und Ende 28.06.2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- siehe Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Teilnahmeunterlagen erwünscht bis: 10.10.2022
Kosten: Keine
3.12 Vorgesehene Frist für die Einreichung des Angebotes- 30.01.2024
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Als Angebotssprache wird Deutsch präferiert, da die Verfahrens- und Projektsprache Deutsch ist.
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 19.09.2022
bis
14.10.2022 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
3.16
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- siehe Ausschreibungsunterlagen
4.3 Begehungen- keine
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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