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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1286415
14.09.2022|Projekt-ID 243738|Meldungsnummer 1286415|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Simap: 14.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Kommunikation
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe
Stadtwerk Winterthur, Finanzen und Dienste,  8403  Winterthur,  Schweiz,  E-Mail:  stadtwerk.vergabestelle@win.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neuer Webauftritt Stadtwerk Winterthur

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Erneuerung des Webauftritts. Das neue Content Management System bzw. der neue Webauftritt soll den Bedürfnissen und der Komplexität von Stadtwerk Winterthur gerecht werden.

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   02.09.2022

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text

Stelle des zu berichtigenden Textes :   4.4 Grundsätzliche Anforderungen
Anstatt :   leer
Muss es heissen :   neues Pflichtdokument Selbsdeklaration Art. 29c muss ausgefüllt und eingereicht werden. Das Dokument steht imj Downloadbereich bereit

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 23.09.2022
Neu: 23.09.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie
muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer solchen Beschwerde unmittelbar zu informieren.