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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1286427
14.09.2022|Projekt-ID 244265|Meldungsnummer 1286427|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  14.09.2022
Publikationsdatum Simap: 14.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Städtebau & Architektur, Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  Telefon:  061 267 91 76,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Bürogebäude für das Botnar Research Centre for Child Health (BRCCH)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Einstufiger, anonymer Projektwettbewerb für Generalplaner

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ARGE Guerra Clauss Garin/Perita, Guerra Clauss Garin Architekten SIA GmbH, Murbacherstrasse 34,  4056  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'036'751.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Bietergemeinschaft mit Perita AG

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Direktvergabe gem. Antrag vom 14.06.2022 an die Gewinnerin eines Wettbewerbs gem. § 19 lit. g BeG (für Guerra Clauss Garin Architekten SIA GmbH) bzw. gemäss Rz. 251 des Wettbewerbsprogramms, wonach der Auftraggeber vom Gewinnerteam verlangen kann, sich mit Partner*innen zu verstärken (für Perita AG).

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.09.2022

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.