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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1286551
15.09.2022|Projekt-ID 239790|Meldungsnummer 1286551|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.09.2022

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Liegenschaften Stadt Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Liegenschaften Stadt Zürich
Zentrale Dienste,  zu Hdn. von Manuela Studer, Morgartenstrasse 29,  8022  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 412 53 81,  E-Mail:  lsz-beschaffung@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Aufzugsanlagen, Wohnsiedlung Heumatt
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Ersatz der Aufzugsanlagen in der Wohnsiedlung Heumatt

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45313100 - Installation von Aufzügen,
50750000 - Wartung von Aufzugsanlagen
Baukostenplannummer (BKP): 261 - Aufzüge
Normpositionen-Katalog (NPK): 742 - Standardaufzüge für Wohnbauten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Otis SA, Bahnhofstrasse 3,  8305  Dietlikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 485'584.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Angebotspreis inklusive 4 Jahre Wartung

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Otis SA weist das wirtschaftlich günstigste Angebot auf.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.06.2022
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1268979

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.09.2022

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der individuellen Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.