Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) Finanzen und Controlling, Projekteinkauf, FEP,
zu Hdn. von
Nicolas Gardette, Tramstrasse 35,
8050
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41(0) 58 319 25 50,
E-Mail:
nicolas.gardette@ewz.ch,
URL
www.ewz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung von Seilleuchten, Projektbedarf 2023, inkl. Optionen für 2024 und 2025
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
LED Seilleuchten für die öffentliche Beleuchtung
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31521000 - Leuchten, | | 31527200 - Außenbeleuchtungen, | | 31532000 - Teile für Lampen und Beleuchtungskörper |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BURRI public elements AG, Sägereistrasse 28,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'400'000.00 ohne MWSt. Bemerkung: Vergabepreis entspricht Grundpreis und Optionen. Auswertungspreis liegt bei 2'606'967.-
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Von den eingegangenen Angeboten konnte dieses Angebot als einziges die erforderlichen Kriterien vollumfänglich erfüllen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.02.2022
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1247675
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden /Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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