Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 04.10.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur
Einkauf, Supply Chain, Produktion
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Immobilien Development, Betriebsobjekte,
zu Hdn. von
Jürgen Lugmayr, Vulkanplatz 11,
8048
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
juergen.lugmayr@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Standortkonzentration in Hägendorf
Langgut-Kassetten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Standortkonzentration in Hägendorf
Langgut-Kassetten Das Leistungsverzeichnis für die Langgut-Kassetten beinhaltet folgende Elemente und müssen im Angebot berücksichtigt werden: Werkplanung, Produktion und Lieferung der Langgut-Kassetten Erstellung eines Prototyps Lieferung frei Baustelle (Incoterms DDP) Endmontage der Gebinde vor Ort, falls diese zerlegt angeliefert werden Einbringung der Gebinde ins Lager erfolgt kundenseitig
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE Wanzl AG / Rockstone
Name: Wanzl (Schweiz) AG, Industrie Hegi 2,
9425
Thal,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'383'901.78 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium 1 (ZK 1 Wirtschaftlichkeit) bei dem sie jeweils die maximale Punktzahl erreicht hat.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.06.2022
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1267911
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.09.2022
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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