Abbruch- Publikationsdatum Simap: 19.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eniwa AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Eniwa AG,
zu Hdn. von
Einkauf, Industriestrasse 25,
5033
Buchs AG,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf@eniwa.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rohrbauarbeiten freiverlegt, Medienkanal Dreiklang KSA
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die vorliegende Ausschreibung betrifft Rohrbauarbeiten für den Medienkanal Dreiklang des Kantonsspitals in Aarau.
Projektbeschrieb: Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der Fernwärme- und Fernkälte-Rohrleitungen im Medienkanal (freiverlegt).
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- P.101400
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45231112 - Installation von Rohrleitungsnetzen, | | 45231113 - Neuverlegung von Rohrleitungen, | | 09323000 - Fernwärme, | | 44115100 - Rohrleitungen, | | 44162000 - Rohrleitungssysteme |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
01.09.2022
im Publikationsorgan
:
www.simap.ch
Meldungsnummer
1283899
3. Begründung- Die Ausschreibung des Beschaffungsgegenstandes erfolgte mit einer zu engen Formulierung der technischen Spezifikationen. Das Verfahren wird abgebrochen. Es wird mit überarbeiteten technischen Spezifikationen später neu ausgeschrieben.
5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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