Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
17.09.2022 Publikationsdatum Simap: 17.09.2022
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen (KFöB),
zu Hdn. von
Rothen, Münsterplatz 11, Postfach,
4001
Basel,
Schweiz,
E-Mail:
kfoeb@bs.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- eTransporter Standard
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung von eTransporter sei es als Nutzfahrzeug oder Personenfahrzeug für das JSD
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34144900 - Elektrofahrzeuge |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kestenholz Automobil AG, Güterstrasse 99,
41300
Pratteln,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'998'654.35 ohne MWSt. Bemerkung: Rahmenvertrag: Laufzeit fest über 4 Jahre voraussichtlich vom 01.10.2022 bis 30.09.2026 und optionale Verlängerung um einmal 4 Jahre bis maximal 30.09.2030. Preis für ein Fahrzeug: CHF 51'270.55 exkl. MWST Preis für die max. Bezugsmenge (117 Fahrzeuge): CHF 5'998'654.35 exkl. MWST Die Vergabesumme ist ein approximativer Schätzwert über die gesamte Laufzeit inkl. Verlängerungsoption und stellt keine vertragliche Zusicherung dar.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe gemäss Art. XIII Ziff. 1 lit. a GPA und § 19 lit. b BeG nach Abbruch des Offenen Verfahrens mangels Angeboten.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.09.2022
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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